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Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht Vorwurf der Untreue

Rechtslösungen Martin Rechtsanwälte Karlsruhe
Untreuevorwurf erhalten? Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend.

Der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB gehört zu den komplexesten Tatbeständen des Wirtschaftsstrafrechts. Ermittlungsverfahren wegen Untreue richten sich häufig gegen Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Vereinsvorstände oder andere Personen mit Vermögensverantwortung. Bereits unternehmerische Entscheidungen, die sich im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig erweisen, können strafrechtliche Ermittlungen auslösen.

Wer eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren wegen Untreue erhält, sollte frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine professionelle Verteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend dazu beitragen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und schwerwiegende Folgen zu vermeiden.

Was ist Untreue?

Der Straftatbestand der Untreue schützt fremdes Vermögen. Eine Strafbarkeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn jemand seine Vermögensbetreuungspflichten verletzt und dadurch dem betreuten Vermögen einen Nachteil zufügt.

In der Praxis geht es häufig um die Frage, ob eine unternehmerische Entscheidung noch zulässig war oder bereits die Grenze zur Strafbarkeit überschritten hat. Gerade im Wirtschaftsleben sind Fehleinschätzungen, geschäftliche Risiken und wirtschaftliche Fehlentwicklungen nicht automatisch strafbar.

Nicht jede wirtschaftlich nachteilige Entscheidung begründet eine Strafbarkeit wegen Untreue.

Welche Strafen drohen bei Untreue?

Untreue wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bei besonders schwerwiegenden Fällen können deutlich höhere Strafen drohen. Zudem stehen häufig weitere Maßnahmen im Raum, etwa:

  • Vermögensabschöpfung und Einziehung,
  • Arrestbeschlüsse,
  • Kontopfändungen,
  • Schadensersatzforderungen,
  • berufsrechtliche Konsequenzen.

Gerade für Geschäftsführer und Vorstände können Untreuevorwürfe erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft und die persönliche Reputation haben.

Typische Untreuevorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht:

1) Untreue durch Geschäftsführer

Gegen Geschäftsführer werden häufig Ermittlungen eingeleitet, wenn ihnen vorgeworfen wird, Vermögenswerte des Unternehmens pflichtwidrig verwendet oder wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen getroffen zu haben.

Beispiele sind:

  • unzulässige Entnahmen,
  • verdeckte Vermögensverschiebungen,
  • riskante Investitionsentscheidungen,
  • unangemessene Vergütungen,
  • Abschluss wirtschaftlich nachteiliger Verträge.

2) Untreue durch Vorstände und Aufsichtsräte

Vorstände und Aufsichtsräte tragen eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen des Unternehmens. Ermittlungen betreffen häufig Unternehmensübernahmen, Investitionen, Vergütungsentscheidungen oder strategische Geschäftsentscheidungen.

3) Untreue in Vereinen und Stiftungen

Auch Vereinsvorstände und Verantwortliche gemeinnütziger Organisationen sehen sich regelmäßig Untreuevorwürfen ausgesetzt. Häufig geht es um die Verwendung von Vereinsgeldern oder die Vergabe von Aufträgen.

4) Untreue im Arbeitsverhältnis

Mitarbeiter mit Vermögensverantwortung können sich ebenfalls dem Vorwurf der Untreue ausgesetzt sehen. Dies betrifft insbesondere leitende Angestellte, Prokuristen oder Einkaufsverantwortliche.

Die Business Judgement Rule und strafrechtliche Risiken

Viele Untreueverfahren betreffen unternehmerische Entscheidungen. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Entscheidung auf einer angemessenen Informationsgrundlage getroffen wurde und dem Unternehmensinteresse diente.

Die sogenannte Business Judgement Rule schützt Geschäftsführer und Vorstände vor einer nachträglichen strafrechtlichen Bewertung zulässiger unternehmerischer Risiken. Die Abgrenzung zwischen erlaubtem Unternehmerrisiko und strafbarer Pflichtverletzung ist jedoch häufig Gegenstand umfangreicher Ermittlungen.

Hausdurchsuchung wegen Untreue

Untreueverfahren beginnen häufig mit einer Hausdurchsuchung oder einer Durchsuchung von Geschäftsräumen. Ermittlungsbehörden sichern dabei regelmäßig:

  • Geschäftsunterlagen,
  • Verträge,
  • Buchhaltungsunterlagen,
  • E-Mails,
  • Computer und Datenträger.

Beschuldigte sollten in einer solchen Situation keine Angaben zur Sache machen und möglichst umgehend anwaltlichen Beistand hinzuziehen.

Vorladung oder Anhörungsbogen wegen Untreue

Wer von der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Untreue kontaktiert wird, sollte zunächst keine Stellungnahme abgeben. Vor jeder Einlassung ist eine umfassende Akteneinsicht erforderlich.

Erst nach Auswertung der Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie im konkreten Fall erfolgversprechend ist.

Unsere Verteidigung bei Untreuevorwürfen

Untreueverfahren sind häufig von komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen geprägt. Eine erfolgreiche Verteidigung setzt daher nicht nur strafrechtliche Erfahrung, sondern regelmäßig auch Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht voraus.

Wir prüfen insbesondere:

  • Bestand tatsächlich eine Vermögensbetreuungspflicht?
  • Liegt überhaupt ein Vermögensnachteil vor?
  • Wurde die Entscheidung auf ausreichender Informationsgrundlage getroffen?
  • Handelte der Beschuldigte im Unternehmensinteresse?
  • Kann ein Vorsatz nachgewiesen werden?
  • Bestehen wirtschaftliche oder rechtliche Rechtfertigungsgründe?

Ziel der Verteidigung ist es, belastende Folgen für unsere Mandanten möglichst frühzeitig zu vermeiden und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Fachanwälte für Strafrecht im Wirtschaftsstrafrecht

Vorwürfe der Untreue richten sich häufig gegen Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände und andere Führungskräfte. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen oftmals erhebliche wirtschaftliche Schäden und Reputationsverluste.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht vertreten Mandanten bundesweit in Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren wegen Untreue. Nach Erhalt einer Vorladung, eines Anhörungsbogens oder bei einer Hausdurchsuchung stehen wir Ihnen kurzfristig für eine erste rechtliche Einschätzung zur Verfügung.

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