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Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug

Rechtslösungen Martin Rechtsanwälte Karlsruhe

Geldwäschevorwurf erhalten? Frühzeitig verteidigen.

Der Vorwurf der Geldwäsche nach § 261 StGB kann erhebliche strafrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben. Ermittlungsverfahren richten sich dabei nicht nur gegen Personen, denen eine Beteiligung an einer Vortat vorgeworfen wird. Auch Unternehmer, Geschäftsführer, Selbständige und Privatpersonen können in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten, wenn ihnen vorgeworfen wird, mit Vermögenswerten aus einer rechtswidrigen Tat in Kontakt gekommen zu sein.

Neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe können insbesondere die Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten erhebliche Folgen haben. Konten können eingefroren, Vermögenswerte beschlagnahmt und wirtschaftliche Aktivitäten beeinträchtigt werden.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht verteidigen Beschuldigte bundesweit bei Geldwäschevorwürfen – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche bezeichnet vereinfacht das Verschleiern oder Verbergen der Herkunft von Vermögenswerten, die aus einer rechtswidrigen Tat stammen.

§ 261 StGB erfasst verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit sogenannten Gegenständen aus einer rechtswidrigen Tat. Strafrechtlich relevant können beispielsweise das Verbergen, Übertragen, Verwahren oder Verwenden solcher Vermögenswerte sein.

Entscheidend ist stets die konkrete Kenntnis und der individuelle Tatvorwurf. Nicht jeder Kontakt mit einem möglicherweise aus einer Straftat stammenden Vermögenswert führt automatisch zu einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche.

Welche Strafe droht bei Geldwäsche?

Geldwäsche wird grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein besonders schwerer Fall vorliegen. Auch gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln kann zu erheblich höheren Strafdrohungen führen.

Neben der eigentlichen Strafe können weitere Maßnahmen erhebliche Bedeutung erlangen, insbesondere:

  • Einziehung von Vermögenswerten,
  • Vermögensarrest,
  • Beschlagnahme,
  • Kontenpfändungen beziehungsweise Kontensperrungen,
  • Sicherstellung von Bargeld,
  • Sicherstellung von Kryptowährungen.

Gerade die wirtschaftlichen Folgen eines Geldwäscheverfahrens können für Betroffene erheblich sein.

Welche Fälle können als Geldwäsche verfolgt werden?

Geldwäscheverfahren können in ganz unterschiedlichen wirtschaftlichen Zusammenhängen entstehen.

1) Geldwäsche im Geschäftsverkehr

Unternehmer und Geschäftsführer können in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten, wenn über ein Unternehmen Zahlungen oder Vermögenswerte abgewickelt wurden, die möglicherweise aus einer Straftat stammen. Dabei kann beispielsweise der Verdacht entstehen, dass Rechnungen, Zahlungen oder Geschäftsbeziehungen zur Verschleierung der Herkunft von Vermögenswerten genutzt wurden.

2) Geldwäsche und Betrug

Geldwäschevorwürfe stehen häufig in Zusammenhang mit anderen Wirtschaftsstraftaten. Dazu gehören insbesondere Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung oder Insolvenzstraftaten. Die Verteidigung muss deshalb häufig nicht nur den Geldwäschevorwurf selbst, sondern auch die behauptete Vortat untersuchen.

3) Geldwäsche und Steuerstrafrecht

Auch steuerstrafrechtliche Ermittlungen können mit einem Geldwäschevorwurf verbunden sein. Dies gilt insbesondere bei nicht erklärten Einnahmen oder Vermögenswerten, deren Herkunft Gegenstand weiterer Ermittlungen ist. Bei Verfahren mit steuer- und strafrechtlichem Bezug ist eine abgestimmte Verteidigung besonders wichtig.

4) Geldwäsche mit Kryptowährungen

Auch Kryptowährungen können Gegenstand von Geldwäscheermittlungen sein. Ermittlungsbehörden können Transaktionen auf Blockchain-Netzwerken nachvollziehen und versuchen, Zahlungsströme bestimmten Personen oder Wallets zuzuordnen. Bei Verfahren mit Kryptowährungen können daher neben strafrechtlichen Fragen auch komplexe technische und wirtschaftliche Zusammenhänge eine Rolle spielen.

Geldwäsche und der Vorwurf der Leichtfertigkeit

Eine Besonderheit des § 261 StGB ist die gesetzliche Regelung zur leichtfertigen Geldwäsche. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Verhalten strafrechtlich relevant sein, bei dem dem Betroffenen eine besonders sorglose Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt vorgeworfen wird. Gerade bei Unternehmern und Personen, die regelmäßig mit größeren Vermögenswerten oder komplexen Geschäftsbeziehungen umgehen, kann die Frage der Kenntnis beziehungsweise Erkennbarkeit der Herkunft von Vermögenswerten eine zentrale Rolle spielen.

Durchsuchung wegen Geldwäsche

Geldwäscheverfahren können mit Haus- oder Geschäftsraumdurchsuchungen verbunden sein. Ermittlungsbehörden suchen dabei häufig nach Unterlagen und Datenträgern, die Aufschluss über Zahlungsströme und Geschäftsbeziehungen geben können.

Sichergestellt werden können unter anderem:

  • Bargeld,
  • Computer,
  • Mobiltelefone,
  • Kontoauszüge,
  • Verträge,
  • Rechnungen,
  • Buchhaltungsunterlagen,
  • Datenträger,
  • Kryptowallets und Zugangsdaten.

Betroffene sollten bei einer Durchsuchung keine Angaben zur Sache machen und möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten.

Kontosperrung und Vermögensarrest

Eine der größten praktischen Gefahren eines Geldwäscheverfahrens liegt häufig nicht allein in der drohenden Strafe. Ermittlungsbehörden können Vermögenswerte sichern und Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung einleiten.

Davon können beispielsweise betroffen sein:

  • Bankkonten,
  • Bargeld,
  • Immobilien,
  • Fahrzeuge,
  • Unternehmensbeteiligungen,
  • Kryptowährungen.

Für Betroffene kann dies erhebliche Auswirkungen auf die private und geschäftliche Liquidität haben. Deshalb sollte neben der strafrechtlichen Verteidigung frühzeitig geprüft werden, welche Maßnahmen gegen die Vermögenswerte ergriffen wurden und wie dagegen vorgegangen werden kann.

Vorladung wegen Geldwäsche

Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet nicht, dass die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf bereits beweisen kann.

Vor einer Aussage sollte zunächst geprüft werden, welche konkreten Tatsachen den Ermittlungsbehörden bekannt sind. Nach Akteneinsicht kann entschieden werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder ob zunächst keine Angaben zur Sache gemacht werden.

Eine vorschnelle Stellungnahme kann insbesondere dann problematisch sein, wenn die Ermittlungsbehörden bislang nur über unvollständige Informationen verfügen.

Unsere Verteidigung bei Geldwäschevorwürfen

Die Verteidigung in Geldwäscheverfahren beginnt mit einer umfassenden Analyse des Tatvorwurfs und der zugrunde liegenden Vermögenswerte.

Wir prüfen insbesondere:

  • Welche konkrete Vortat wird behauptet?
  • Stammt der betreffende Vermögenswert tatsächlich aus einer rechtswidrigen Tat?
  • Welche Kenntnis hatte der Beschuldigte von der Herkunft?
  • Welche Handlung wird dem Beschuldigten konkret vorgeworfen?
  • Sind die Zahlungs- und Vermögensströme nachvollziehbar?
  • Gibt es eine nachvollziehbare legale Herkunft der Vermögenswerte?
  • Liegen ausreichende Beweise für einen strafbaren Vorsatz oder eine Leichtfertigkeit vor?
  • Welche Vermögenswerte wurden sichergestellt oder arrestiert?

Ziel der Verteidigung ist es, den Tatvorwurf umfassend zu überprüfen und eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eine möglichst günstige Beendigung des Strafverfahrens zu erreichen.

Geldwäsche-Compliance für Unternehmen

Neben der strafrechtlichen Verteidigung gewinnt auch die Geldwäscheprävention für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Unternehmen und bestimmte Berufsgruppen unterliegen gesetzlichen Pflichten zur Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche.

Bei Unternehmen können insbesondere Fragen zu:

  • Identifizierung von Geschäftspartnern,
  • Risikobewertung,
  • Dokumentationspflichten,
  • Verdachtsmeldungen,
  • internen Kontrollsystemen,
  • Geldwäscheprävention

relevant werden.

Unsere Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht kann daher sowohl die strafrechtliche Verteidigung von Beschuldigten als auch die rechtliche Beratung bei geldwäscherechtlichen Risiken umfassen.

Fachanwälte für Strafrecht bei Geldwäsche

Ein Geldwäschevorwurf kann weitreichende Folgen für die persönliche und wirtschaftliche Situation eines Betroffenen haben. Neben dem eigentlichen Strafverfahren können Vermögensarrest, Beschlagnahme und Einziehung erhebliche wirtschaftliche Risiken verursachen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht vertreten Beschuldigte bundesweit bei Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Geldwäsche nach § 261 StGB.

Wenn Sie eine Vorladung wegen Geldwäsche erhalten haben, von einer Durchsuchung betroffen sind oder Vermögenswerte beziehungsweise Konten sichergestellt wurden, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

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