Medizinrecht Praxiskauf und Praxisverkauf
Die Gründe für eine Praxisübergabe können vielfältig sein. In der Regel wird eine Praxisübergabe erforderlich, wenn der Vertragsarzt sich zur Ruhe setzen möchte und auf seine Zulassung verzichtet oder verstorben ist. Wir beraten Sie gerne zur rechtlich konformen Ausgestaltung eines Praxiskaufvertrags. Dabei gilt es, eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften aus dem Bereich des Vertragsarztrechts, des Arbeitsrechts, des Mietrechts, des Kaufrechts, des Gesellschaftsrechts und des Datenschutzrechts zu beachten.
Bei der Erstellung Ihres Praxiskaufvertrags vereinen wir unsere Expertisen und arbeiten gemeinsam in einem Team von Experten im Bereich des Medizinrechts, des Gesellschaftsrechts und des Arbeitsrechts, um keinen Aspekt außer Acht zu lassen.
Auch berücksichtigen wir die steuerrechtliche Seite und arbeiten bei Bedarf im interdisziplinären Team gemeinsam mit auf das Gesundheitswesen spezialisierten Steuerberatern.
Benötigen Sie Unterstützung beim Nachbesetzungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss oder dem Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung? Dann unterstützen wir Sie auch hierbei gerne.
Planen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen und eine eigene Praxis zu erwerben? Dann berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte in Karlsruhe, insbesondere zu Fragen rund um das Nachbesetzungsverfahren vor der Kassenärztlichen Vereinigung, die Übernahme des Praxismietvertrags, die Übertragung der Patientenkartei und die Regelungen zur Fortführung bisheriger Patientenbeziehungen, die Übernahme der laufenden Verträge der Arztpraxis und die Übernahme des Personals. Außerdem übernehmen wir die Prüfung von Praxiskaufverträgen.
Suchen Sie kompetente Unterstützung für Ihr Vorhaben durch einen Anwalt für Praxiskauf oder Praxisverkauf? Dann kontaktieren Sie jetzt die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte in Karlsruhe.