Medizinrecht Vergütungsrecht der Heilberufe
Im Gesundheitssektor kommt es aufgrund der wirtschaftlichen Situation und des damit verbundenen Kostendrucks immer häufiger zu rechtlichen Streitigkeiten zwischen Ärzten bzw. Zahnärzten und den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie Patienten. Um solche Streitigkeiten zu vermeiden, ist es von enormer Bedeutung, die Grundsätze einer korrekten Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beachten. Es gilt zudem, die Standards für die wirtschaftliche Aufklärung der Patienten zu berücksichtigen.
Die GOÄ bzw. GOZ stellt die Abrechnungsgrundlage für privatärztliche Leistungen dar und bildet als staatliche Gebührenordnung ein eigenständiges Bewertungs- und Preissystem für ärztliche Leistungen ab. Sie findet Anwendung, wenn der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung ärztliche Leistungen erbringt. Voraussetzung für das Entstehen eines Gebührenanspruchs ist ein Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten. Ein Anspruch auf Vergütung nach GOÄ besteht grundsätzlich nur für notwendige ärztliche Leistungen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erbracht wurden.
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