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Wir sind umgezogen. Unsere neue Adresse lautet: Ottostraße 4, 76227 Karlsruhe

Medizinrecht Vertretung und Beratung von Patienten

Rechtslösungen Martin Rechtsanwälte Karlsruhe

Das Arzthaftungsrecht umfasst die rechtlichen Bestimmungen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit ärztlichen Fehlern und Versäumnissen und ist in §§ 630a bis h BGB normiert. Es regelt die Haftung von Ärzten und anderem medizinischen Fachpersonal, wenn diese ihre Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Patienten verletzen. Ein Behandlungsfehler liegt somit dann vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards entspricht. Demnach setzt die Medizin den Maßstab im Arzthaftungsrecht. Ein Behandlungsfehler kann in vielfältiger Weise vorliegen. In Betracht kommt ein grober Behandlungsfehler, Therapiefehler, Aufklärungsfehler, Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler, Organisationsverschulden oder Geburtenschaden und Geburtenfehler.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, dann stehen Ihnen möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den behandelnden Arzt bzw. Zahnarzt oder das entsprechende Krankenhaus zu.

Wir begleiten Sie auf dem Weg, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir nehmen für Sie Einsicht in die Patientenakte, übernehmen die Korrespondenz mit dem Behandler bzw. der ärztlichen Haftpflichtversicherung, beauftragen ggf. ein Privatgutachten (selbstständiges Beweisverfahren) oder ein MDK-Gutachten und vertreten Sie vor der Gutachterkommission der Landesärztekammer sowie ggf. in einem gerichtlichen Verfahren vor der Arzthaftungskammer.

Unser Ziel ist jedoch stets, eine außergerichtliche Lösung zu finden, indem wir eine angemessene Schadensregulierungssumme verhandeln und einen langwierigen und belastenden Gerichtsprozess vor der Arzthaftungskammer vermeiden.

Fragen Sie sich zudem, ob ein strafrechtlich relevantes Handeln des Arztes bzw. Zahnarztes vorliegt? Wir übernehmen auch die Vertretung von Patienten als Nebenkläger im Strafprozess und erstatten für Sie Anzeige.

Wenn Sie von einem Behandlungsfehler betroffen sind, dann kontaktieren Sie uns jetzt, denn die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte ist auf dem Gebiet des Medizinrechts Expertin.

Bitte beachten Sie, dass wir das Mandat nur annehmen können, wenn kein Interessenkonflikt besteht.