02.10.2025 Die Tabaksteuer im Fokus
Erneut rückt die Tabaksteuer ins Zentrum der Aufmerksamkeit: In den vergangenen Monaten beschlagnahmte der Zoll insgesamt rund 1,5 Milliarden unversteuerte Zigaretten, etwa 1,9 Millionen rechtswidrige Einweg-E‑Zigaretten, 1.787 Liter nicht verzollte E‑Liquids sowie mehrere Tonnen Wasserpfeifentabak und tabakersatzhaltige Erzeugnisse. Der hieraus resultierende Tabaksteuerschaden beläuft sich allein bei den Zigaretten auf über 550 Mio. EUR; bei Tabaksubstituten kommen mehr als 1,1 Mio. EUR hinzu. Weitere Sicherstellungen verursachten zusätzliche Ausfälle in einer Größenordnung von sechs- bis siebenstelligen Beträgen.
Die Zollverwaltung führt die Zunahme der Fälle auf intensivierte Kontrollmaßnahmen und das Ziel zurück, Ausfälle bei der Umsatz- und Tabaksteuer konsequent zu verhindern. Besonders bei Substituten wie E‑Zigaretten, Heets und Wasserpfeifentabak wurden die Prüfungen merklich ausgeweitet; seit der geänderten Besteuerung dieser Produkte registriert der Zoll spürbar mehr Beanstandungen. Die Behörden gehen dabei entschlossen gegen Importeure, gewerbliche Anbieter und in Einzelfällen auch gegen Logistikunternehmen vor. Rechtlich bedeutsam ist: Werden Tabakwaren ohne Steuerzeichen sichergestellt, gelten sie als zum Verbrauch bestimmt (§ 4 i. V. m. § 15 TabStG). Steuerzeichen belegen die Entrichtung der Tabaksteuer (§ 17 TabStG). Der Vertrieb oder die Beförderung von Tabakwaren ohne gültiges deutsches Steuerzeichen stellt regelmäßig einen Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz dar; dies gilt auch bei gewerblichen Verbringungen aus anderen EU‑Mitgliedstaaten (§ 15 Abs. 1 TabStG).
Parallel dazu hat die Zahl der 2024 eingeleiteten Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit Tabaksteuerdelikten deutlich angezogen. Neben nachträglichen Steuerfestsetzungen sehen sich Betroffene häufig Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO ausgesetzt. Auffällig ist zugleich eine marktseitige Bewegung: Laut Statistischem Bundesamt legten die legal versteuerten Zigarettenverkäufe 2024 erstmals seit Jahren wieder um 3,5 % zu. Dies kann darauf hindeuten, dass groß angelegte Ermittlungen organisierte Schmuggelstrukturen schwächen und sich ein Teil der Konsumentenschaft vermehrt (wieder) legalen Produkten zuwendet.
TEAM MARTIN RECHTSANWÄLTE
Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht