Fachanwalt für Steuerrecht
Aufgrund der Komplexität und des Umfangs ist das Steuerrecht für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Eine sich ständig im Fluss befindliche Rechtsprechung und eine stets anzupassende Gesetzgebung lassen das Steuerrecht für viele unerklärlich erscheinen. Und dennoch oder gerade deshalb ist es ein Rechtsgebiet, mit dem der Bürger immer und immer wieder in Berührung kommt.
Nicht nur im „klassischen“ Steuerstreit, sondern auch und gerade im Steuerstrafverfahren ist es daher unerlässlich, sich rechtlichen Beistand zu suchen, welcher auf die komplexe Materie spezialisiert ist.
Einer der ältesten Fachanwaltstitel ist der des Fachanwalts für Steuerrecht. Gem. § 9 Fachanwaltsordnung verfügt der Fachanwalt für Steuerrecht über eine zusätzliche Qualifikation im Steuerrecht. Er hat somit diesen gewissen Wissensvorsprung im Verhältnis zu anderen Anwälten, welcher das Verfahren entscheidend zugunsten des Mandanten beeinflussen kann. Für die Verleihung des Titels muss der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrung und eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt nachweisen.
Die speziellen theoretischen Kenntnisse erlernt der Fachanwalt für Steuerrecht in Lehrgängen und muss diese auch in mehreren fünfstündigen Klausuren unter Beweis stellen. Insbesondere beschäftigt sich der Anwärter mit Themen wie Buchführung und Bilanzwesen, allgemeines Abgabenrecht, einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht, Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer- und Grunderwerbssteuerrecht, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und Steuerstrafrechts.
Um den hohen Ansprüchen in der alltäglichen Praxis des Fachanwalts gerecht werden zu können, muss der künftige Fachanwalt für Steuerrecht mindestens 50 Steuerrechtsfälle selbständig bearbeitet haben, wovon zehn rechtsförmliche Verfahren sein müssen. Durch jährliche Teilnahmen an Fortbildungen, die einen Umfang von 15 Zeitstunden nicht unterschreiten dürfen, wird gewährleistet, dass der Fachanwalt stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist und seine Mandanten dementsprechend professionell und kompetent beraten kann.
Neben drei Fachanwälten für Steuerrecht kann das Team von Martin Rechtsanwälte einen Master of Laws im Bereich Taxation und viele Zusatzausbildungen wie z. B. der zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht oder der zertifizierte Verteidiger im Steuerstrafrecht nachweisen. Kompetenz und langjährige Erfahrung helfen uns, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten.
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