Fachanwalt für Strafrecht

„In dubio pro reo“ – Im Zweifel für den Angeklagten.

Dieser Grundsatz prägt den Arbeitsalltag eines Fachanwalts für Strafrecht. Ein guter Strafverteidiger weiß in jeder Phase des Verfahrens, welche Rechte seinem Mandanten zustehen. Er betreut die betroffene Person ab der ersten Stunde und erarbeitet dabei die perfekte Strategie, um das Strafverfahren zugunsten des Beschuldigten zu beeinflussen. Um eine effektive Strafverteidigung gewährleisten zu können, sind umfassende Rechtskenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des Strafrechts unumgänglich. Diese erlangt ein Anwalt nur, wenn er sich auf das Strafrecht spezialisiert und im Berufsalltag regelmäßig mit strafrechtlichen Problemen konfrontiert wird. Die Erlangung des Fachanwaltstitels für Strafrecht ist dabei der richtige Weg, seine Kompetenzen auf diesem doch sehr komplexen Rechtsgebiet zu erweitern.

Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung über eine zusätzliche Qualifikation im Strafrecht. Bis zur Verleihung des Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt seine ausgeprägten Kenntnisse im Strafrecht in mehreren Klausuren unter Beweis stellen; ergänzend dazu muss er im Berufsalltag mindestens 60 Strafrechtsfälle selbstständig bearbeiten sowie an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht verhandeln. In den theoretischen Prüfungen werden vor allem Methodik und Recht der Strafverteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens abgefragt. Neben dem materiellen Strafrecht wird auch Wissen im Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht vorausgesetzt. Ergänzt wird das materielle Recht durch Vorschriften des Strafprozessrechts, welches der Fachanwalt für Strafrecht ebenfalls beherrschen muss. Um nachzuweisen, dass der Fachanwalt für Strafrecht seine Kenntnisse regelmäßig intensiviert und stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist, ist er gezwungen, mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung pro Jahr zu absolvieren.

Um eine bestmögliche Strafverteidigung gewährleisten zu können, ist es daher ratsam, ab Kenntnis eines Strafverfahrens gegen Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Oftmals sind schon die ersten Schritte entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Ein Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen selbstverständlich auch bei psychischen Ausnahmesituationen wie Festnahmen und Durchsuchungen mit Rat und Tat zur Seite.

Mit insgesamt drei Fachanwälten für Strafrecht und einer Vielzahl anderer spezialisierter Anwälte setzt sich das Team von Martin Rechtsanwälte für Ihre Rechte ein.

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