24.09.2025 Influencer Taskforce
In Nordrhein-Westfalen verfolgt eine speziell eingerichtete behördliche Einheit gezielt die steuerlichen Aktivitäten von Influencern und Content Creators – mit spürbarer Wirkung in der Szene. Angeführt wird die Arbeit von der Leitung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF), das nach außen unscheinbar wirkt: nüchterne Flure, weiße Türen, schlichte Schreibtische. Hinter dieser Fassade koordiniert die Behörde eine Task Force, die bundesweit Aufmerksamkeit erregt hat.
Die Steuerfahndung beobachtet das Influencer-Phänomen seit längerem systematisch. Allein in Nordrhein-Westfalen sind nach Angaben des Finanzministeriums derzeit etwa 200 Steuerstrafverfahren in diesem Bereich anhängig. Im Durchschnitt geht es um steuerliche Fehlbeträge im hohen fünfstelligen Bereich; in einzelnen Verfahren sind Summen im Millionenbereich im Raum. Vor kurzem erhielt das LBF ein weiteres Datenpaket mit rund 6.000 Datensätzen, das nun auf steuerlich relevante Auffälligkeiten ausgewertet wird. Woher diese Informationen stammen, bleibt behördlich vertraulich. Klar ist jedoch, dass ähnliche Datengrundlagen auch anderen Bundesländern zur Verfügung stehen und dadurch vielerorts gezielt gegen potenzielle Steuerverstöße in der Influencer-Wirtschaft vorgegangen wird. Gleichwohl ist die personelle und organisatorische Ausstattung in NRW besonders konzentriert.
Zum Jahresbeginn wurden sämtliche Steuerfahnder des Landes aus den lokalen Finanzämtern unter dem Dach des LBF zusammengeführt. Das Ziel: moderne, vernetzte Strafverfolgung bei Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime. In Summe arbeiten nun rund 1.200 Spezialistinnen und Spezialisten – verteilt über das ganze Land, aber zentral gesteuert – an Phänomenbereichen, für die jeweils dedizierte Task Forces bestehen. Das verhindert parallele Einzelbearbeitungen und schafft Schlagkraft, etwa im Bereich der Influencer, die online ihr Leben präsentieren, kochen, Sport treiben oder Gaming-Inhalte schaffen und dabei Produkte, Dienstleistungen oder Reise- und Gastroangebote bewerben. In diesem Umfeld entstehen Einnahmen und geldwerte Vorteile in erheblichem Umfang – häufig jedoch ohne ordnungsgemäße steuerliche Erfassung; es gibt Fälle, in denen Akteure nicht einmal über eine Steuernummer verfügen.
Operativ nutzt die Task Force digitale Auswertungsmethoden und analysiert öffentlich zugängliche Inhalte auf Plattformen wie Instagram oder TikTok. Sichtbare Luxusgüter oder Zuwendungen – etwa hochpreisige Handtaschen, die von Herstellern überlassen werden – sind steuerlich relevante Vorgänge und müssen grundsätzlich erklärt werden. Wird dies unterlassen, suchen die Ermittler nach vergleichbaren Mustern und wiederkehrenden Konstellationen, da häufig nicht ein einmaliger Ausrutscher vorliegt, sondern ein strukturelles Verhalten. Bereits während der Pandemie machten die Ermittler in Bonn entsprechende Beobachtungen; heute setzt das LBF diese Erkenntnisse mit gebündelten Ressourcen um. Der Anspruch dahinter: Steuergerechtigkeit sicherzustellen und zu vermeiden, dass öffentlich zur Schau gestellter Luxus ohne steuerliche Konsequenzen bleibt.
Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem dem Trend zur offiziellen Abmeldung in Steuerjurisdiktionen ohne Einkommensteuer, etwa in die Vereinigten Arabischen Emirate. Es existieren Dienstleister, die solche Verlagerungen organisatorisch begleiten. Im Fokus der Fahndung steht dabei die Frage, ob die Verlegung des Wohnsitzes tatsächlich gelebt wird oder lediglich inszeniert ist. Steuerlich maßgeblich ist, wo die betroffene Person ihren Lebensmittelpunkt und gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wer nominell ins Ausland umzieht, muss dort tatsächlich wohnen und darf nicht den überwiegenden Teil des Jahres weiterhin faktisch in NRW verbringen. Auch hier prüfen die Behörden anhand der öffentlich zugänglichen Inhalte, ob vermeintliche Aufnahmen unter Palmen tatsächlich vor Ort entstehen oder nur die heimische Kulisse ersetzen. Damit nimmt die Task Force genau jenen „schönen Schein“ ins Visier, der für das Geschäftsmodell vieler Influencer zentral ist – und gleicht ihn mit den steuerlichen Pflichten ab.
Steuerrecht / Steuerstrafrecht / Ifluencer
MARTIN RECHTSANWÄLTE