Arbeitsrecht Abmahnung
Eine Abmahnung ist die förmliche Rüge des Arbeitgebers wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten – etwa wegen Fehlverhaltens, Arbeitszeitverstößen oder Leistungsmängeln. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist sie ein kündigungsrechtliches Institut mit Rüge-, Dokumentations- und Warnfunktion: Der Arbeitgeber beanstandet ein konkret beschriebenes Verhalten, weist auf die Pflichtverletzung hin (Rügefunktion) und macht unmissverständlich deutlich, dass im Wiederholungsfall Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sind (Warnfunktion).
Gerade bei verhaltensbedingten Kündigungen (§ 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz – KSchG, § 626 BGB) ist eine zuvor erfolglos gebliebene Abmahnung regelmäßig Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung: Sie soll den möglichen Einwand des Arbeitnehmers ausräumen, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht erkannt oder nicht damit rechnen müssen, dass der Arbeitgeber dieses Verhalten als kündigungsrelevant bewertet. Fehlt eine wirksame Abmahnung, ist eine verhaltensbedingte Kündigung häufig unwirksam; Ausnahmen bestehen nur bei besonders schweren Pflichtverstößen, bei denen eine Abmahnung offensichtlich entbehrlich ist.
Die Abmahnung muss zur Erfüllung ihrer Funktionen hinreichend bestimmt und konkret sein: Sie muss den zugrunde liegenden Sachverhalt (Zeit, Ort, konkretes Verhalten) sowie die als verletzt angesehenen Pflichten klar benennen; pauschale Vorwürfe oder bloße rechtliche Bewertungen genügen nicht.
Eine zur Personalakte genommene Abmahnung kann das berufliche Fortkommen und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers beeinträchtigen. Deshalb erkennt das Bundesarbeitsgericht seit langem einen Anspruch auf Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB an.
In arbeitsgerichtlichen Verfahren prüfen Experten für Arbeitsrecht der Kanzlei Martin aus Karlsruhe für Sie, ob eine Abmahnung formal und inhaltlich ordnungsgemäß ist, ob sie als Grundlage einer späteren Kündigung taugt und ob ein Entfernungsanspruch besteht. Wir formulieren für Sie eine fundierte Klage auf Entfernung der Abmahnung, setzen Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht durch und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, wie Sie sich gegen unberechtigte Abmahnungen und darauf aufbauende Kündigungen effektiv zur Wehr setzen können.