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Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht Anwalt bei Insolvenzverschleppung und Bankrott

Rechtslösungen Martin Rechtsanwälte Karlsruhe

Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzstrafrecht? Frühzeitig verteidigen.

Eine Unternehmensinsolvenz kann neben erheblichen wirtschaftlichen Folgen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Insbesondere Geschäftsführer und Vorstände sehen sich nach einer Insolvenz nicht selten mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts oder anderer Insolvenzstraftaten konfrontiert.

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann bereits vor oder unmittelbar nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingeleitet werden. Dabei stehen häufig Geschäftsführungsentscheidungen, Zahlungen, Buchführung, Vermögensverschiebungen und die Frage der rechtzeitigen Stellung eines Insolvenzantrags im Mittelpunkt.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht vertreten Geschäftsführer, Vorstände, Unternehmer und sonstige Verantwortliche in Insolvenzstrafverfahren – bundesweit und in allen Stadien des Strafverfahrens.

Was ist Insolvenzstrafrecht?

Unter dem Begriff Insolvenzstrafrecht werden verschiedene Straftatbestände zusammengefasst, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Krise oder Insolvenz eines Unternehmens oder einer Privatperson stehen.

Besonders relevant sind dabei:

  • Insolvenzverschleppung,
  • Bankrott,
  • Verletzung von Buchführungspflichten,
  • Gläubigerbegünstigung,
  • Schuldnerbegünstigung,
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,
  • Betrug im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz.

Die strafrechtliche Bewertung wirtschaftlicher Vorgänge ist häufig komplex. Nicht jede wirtschaftliche Fehlentscheidung oder verspätete Zahlung führt automatisch zu einer Strafbarkeit.

Insolvenzverschleppung

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung richtet sich insbesondere gegen Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen.

Eine zentrale Frage ist, ob und zu welchem Zeitpunkt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist und ob der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wurde.

Für die Verteidigung kommt es deshalb häufig entscheidend auf die Rekonstruktion der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens an. Relevant sind unter anderem:

  • Liquiditätsentwicklung,
  • offene Forderungen und Verbindlichkeiten,
  • Zahlungsfähigkeit,
  • vorhandene Kreditlinien,
  • Sanierungsmaßnahmen,
  • Finanzierungszusagen,
  • Fortführungsprognosen,
  • Buchhaltung und Jahresabschlüsse.

Gerade die Bestimmung des konkreten Zeitpunkts einer Insolvenzreife kann erhebliche Schwierigkeiten bereiten und ist häufig Gegenstand umfangreicher Ermittlungen.

Bankrott

Der Bankrott nach § 283 StGB kann unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein, wenn ein Schuldner in einer wirtschaftlichen Krise Vermögensbestandteile beiseiteschafft, verschleiert oder bestimmte wirtschaftliche Vorgänge verschleiert.

In Ermittlungsverfahren wegen Bankrotts geht es beispielsweise um den Vorwurf:

  • Vermögenswerte beiseitegeschafft zu haben,
  • Vermögensbestandteile verheimlicht zu haben,
  • Handelsbücher nicht ordnungsgemäß geführt zu haben,
  • Buchführungsunterlagen beseitigt oder verändert zu haben,
  • wirtschaftliche Verhältnisse verschleiert zu haben.

Gerade bei Unternehmensinsolvenzen müssen die konkreten wirtschaftlichen Vorgänge und die Verantwortlichkeiten sorgfältig aufgearbeitet werden.

Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung

Im Zusammenhang mit einer Insolvenz können auch Zahlungen oder sonstige Vermögensverschiebungen strafrechtlich relevant werden.

Bei der Gläubigerbegünstigung kann beispielsweise die bevorzugte Befriedigung eines Gläubigers unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein.

Bei der Schuldnerbegünstigung geht es insbesondere um Handlungen zugunsten eines Schuldners zulasten der übrigen Gläubiger.

Die strafrechtliche Beurteilung hängt dabei wesentlich vom Zeitpunkt, den konkreten Umständen und den Kenntnissen der beteiligten Personen ab.

Insolvenzstrafrecht für Geschäftsführer

Geschäftsführer stehen bei einer Unternehmenskrise besonders im Fokus der Ermittlungsbehörden.

Neben der Frage einer möglichen Insolvenzverschleppung können insbesondere folgende Vorwürfe erhoben werden:

  • verspätete Insolvenzantragstellung,
  • unzulässige Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife,
  • Bankrott,
  • Untreue,
  • Betrug,
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Steuerhinterziehung.

Eine Unternehmensinsolvenz kann deshalb schnell zu einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren führen.

Insolvenz und Strafverfahren – häufig mehrere Vorwürfe gleichzeitig

Insolvenzstrafverfahren beschränken sich häufig nicht auf einen einzelnen Straftatbestand.

So können beispielsweise neben dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung gleichzeitig Ermittlungen wegen Untreue, Betrug, Steuerhinterziehung oder des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen geführt werden.

Gerade deshalb ist eine frühzeitige Gesamtbetrachtung des Sachverhalts wichtig. Die Verteidigung muss die wirtschaftlichen Vorgänge, die gesellschaftsrechtlichen Verantwortlichkeiten und die strafrechtlichen Vorwürfe gemeinsam betrachten.

Hausdurchsuchung wegen Insolvenzstraftaten

Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzstraftaten können mit einer Durchsuchung von Geschäftsräumen und Privatwohnungen verbunden sein.

Dabei suchen die Ermittlungsbehörden häufig nach:

  • Buchhaltungsunterlagen,
  • Rechnungen,
  • Verträgen,
  • Kontoauszügen,
  • E-Mails,
  • Computern,
  • Mobiltelefonen,
  • sonstigen Geschäftsunterlagen.

Betroffene sollten bei einer Durchsuchung keine Angaben zur Sache machen und möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten. Die sichergestellten Unterlagen und digitalen Daten können für den weiteren Verlauf des Verfahrens von erheblicher Bedeutung sein.

Vorladung wegen Insolvenzverschleppung

Eine Vorladung oder ein Anhörungsbogen wegen Insolvenzverschleppung bedeutet nicht, dass die vorgeworfene Straftat nachgewiesen ist.

Beschuldigte sollten sich vor einer Einlassung zunächst über den konkreten Tatvorwurf und die vorhandene Beweislage informieren. Nach erfolgter Akteneinsicht kann geprüft werden, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.

Unsere Verteidigung im Insolvenzstrafrecht

Die Verteidigung in Insolvenzstrafverfahren erfordert häufig eine detaillierte Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens.

Wir prüfen insbesondere:

  • Wann trat Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung tatsächlich ein?
  • War die wirtschaftliche Krise für den Verantwortlichen erkennbar?
  • Welche Liquidität stand dem Unternehmen zur Verfügung?
  • Welche Zahlungen wurden wann und an wen geleistet?
  • Welche Sanierungs- und Finanzierungsmaßnahmen wurden eingeleitet?
  • Welche Geschäftsführungsentscheidungen wurden getroffen?
  • Liegt tatsächlich ein strafrechtlich relevanter Vermögensschaden vor?
  • Kann der erforderliche Vorsatz nachgewiesen werden?
  • Sind die Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens eindeutig?

Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie und setzen uns dafür ein, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen oder eine strafrechtliche Verurteilung zu verhindern.

Fachanwälte für Strafrecht im Insolvenzstrafrecht

Insolvenzstrafrechtliche Verfahren betreffen häufig Geschäftsführer, Vorstände, Unternehmer und andere Personen mit wirtschaftlicher Verantwortung. Neben strafrechtlichen Konsequenzen können erhebliche persönliche und wirtschaftliche Folgen drohen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht vertreten Beschuldigte bundesweit in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott und weiterer Insolvenzstraftaten.

Auch bei einer bevorstehenden oder bereits erfolgten Unternehmensinsolvenz kann eine frühzeitige strafrechtliche Beratung sinnvoll sein. Je früher mögliche strafrechtliche Risiken erkannt und aufgearbeitet werden, desto besser lassen sich spätere Konflikte mit Staatsanwaltschaft, Insolvenzverwaltung und weiteren Behörden vermeiden.

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