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Wirtschaftsstrafrecht Interne Untersuchungen im Unternehmen

Rechtslösungen Martin Rechtsanwälte Karlsruhe
Interne Ermittlungen bei Verdachtsfällen im Unternehmen

Unternehmen sehen sich zunehmend mit Verdachtsfällen konfrontiert, die eine schnelle, diskrete und rechtssichere Aufklärung erfordern. Hinweise auf Betrug, Untreue, Korruption, Verstöße gegen Compliance-Vorgaben, Datenschutzverletzungen oder sonstiges Fehlverhalten können erhebliche wirtschaftliche, strafrechtliche und reputationsbezogene Risiken nach sich ziehen.

Interne Untersuchungen – sogenannte Internal Investigations – dienen dazu, Sachverhalte aufzuklären, Risiken zu bewerten und die Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen. Sie können sowohl präventiv als auch anlässlich konkreter Verdachtsmomente durchgeführt werden. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bei der Planung, Durchführung und rechtlichen Begleitung interner Untersuchungen.

Was sind Internal Investigations?

Unter Internal Investigations versteht man die unternehmensinterne Untersuchung möglicher Rechtsverstöße oder Pflichtverletzungen innerhalb eines Unternehmens. Ziel ist es, die tatsächlichen Abläufe zu ermitteln, Verantwortlichkeiten festzustellen und rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Interne Untersuchungen können insbesondere erforderlich werden bei:

  • Betrugsverdacht,
  • Untreueverdacht,
  • Korruptionsvorwürfen,
  • Geldwäscheverdacht,
  • Verstößen gegen Compliance-Richtlinien,
  • Datenschutzverstößen,
  • Verstößen gegen arbeitsrechtliche Pflichten,
  • Verstößen gegen Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften,
  • Hinweisen aus Hinweisgebersystemen.

Eine frühzeitige und strukturierte Untersuchung kann dazu beitragen, Schäden zu begrenzen und Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen.

Wann sind interne Untersuchungen sinnvoll?

Interne Ermittlungen kommen häufig dann in Betracht, wenn erste Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße vorliegen, die Sachlage jedoch noch unklar ist. Typische Auslöser sind:

  • Meldungen von Mitarbeitern,
  • Hinweise von Geschäftspartnern,
  • Hinweise über Whistleblower-Systeme,
  • Auffälligkeiten in der Buchhaltung,
  • Ergebnisse interner oder externer Audits,
  • Verdachtsmeldungen von Banken,
  • Hinweise von Behörden,
  • Hausdurchsuchungen oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.

Je früher ein Unternehmen auf entsprechende Hinweise reagiert, desto besser lassen sich rechtliche und wirtschaftliche Risiken steuern.

Ziele einer Internal Investigation

Interne Untersuchungen verfolgen regelmäßig mehrere Ziele gleichzeitig. Hierzu gehören insbesondere:

  • Aufklärung des Sachverhalts,
  • Identifizierung möglicher Verantwortlicher,
  • Begrenzung wirtschaftlicher Schäden,
  • Vorbereitung von Compliance-Maßnahmen,
  • Vermeidung weiterer Rechtsverstöße,
  • Vorbereitung auf behördliche Ermittlungen,
  • Schutz von Geschäftsführung und Organen,
  • Dokumentation für Gesellschafter, Aufsichtsgremien oder Behörden.

Die konkrete Ausgestaltung hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

Betrug und Untreue im Unternehmen

Zu den häufigsten Anwendungsfällen interner Untersuchungen zählen Verdachtsfälle wegen Betrugs oder Untreue. Dabei kann es beispielsweise um folgende Sachverhalte gehen:

  • Manipulation von Rechnungen,
  • Kick-Back-Zahlungen,
  • fingierte Dienstleistungen,
  • Vermögensverschiebungen,
  • unberechtigte Zahlungen,
  • Interessenkonflikte,
  • verdeckte Provisionszahlungen,
  • Missbrauch von Unternehmensvermögen.

Gerade bei Führungskräften oder Mitarbeitern mit Vermögensverantwortung können die wirtschaftlichen Schäden erheblich sein.

Korruption und Compliance-Verstöße

Korruptionsverdachtsfälle stellen Unternehmen regelmäßig vor besondere Herausforderungen. Interne Untersuchungen können erforderlich sein bei:

  • Bestechungsverdacht,
  • Vorteilsgewährungen,
  • unzulässigen Provisionen,
  • Verstößen gegen interne Compliance-Regeln,
  • Auffälligkeiten bei Ausschreibungen,
  • Geschäftsbeziehungen mit Risikopartnern.

Eine rechtzeitige Aufklärung kann dazu beitragen, strafrechtliche Risiken für Unternehmen und Verantwortliche zu reduzieren.

Geldwäscheverdacht und Compliance-Risiken

Unternehmen sind zunehmend verpflichtet, geldwäscherechtliche Risiken zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Interne Untersuchungen können notwendig werden, wenn:

  • ungewöhnliche Zahlungsströme festgestellt werden,
  • Verdachtsmeldungen abgegeben wurden,
  • Geschäftsbeziehungen Auffälligkeiten aufweisen,
  • Behörden Auskünfte verlangen,
  • Geldwäscheverdachtsmomente bestehen.

Dabei müssen häufig umfangreiche wirtschaftliche und organisatorische Abläufe analysiert werden.

Datenschutzverstöße und IT-Forensik

Interne Ermittlungen betreffen heute häufig digitale Sachverhalte. Dazu gehören insbesondere:

  • unerlaubte Datenzugriffe,
  • Datenabflüsse,
  • Verstöße gegen Datenschutzvorgaben,
  • Manipulation von IT-Systemen,
  • unzulässige Nutzung von Unternehmensdaten,
  • Verstöße gegen IT-Sicherheitsrichtlinien.

Die rechtliche Bewertung solcher Sachverhalte erfordert regelmäßig die Zusammenarbeit mit technischen Spezialisten und IT-Forensikern.

Durchführung interner Untersuchungen

Die Durchführung einer Internal Investigation muss sorgfältig geplant werden. Dabei sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Insbesondere spielen eine Rolle:

  • Arbeitsrecht,
  • Datenschutzrecht,
  • Strafrecht,
  • Gesellschaftsrecht,
  • Compliance-Vorgaben,
  • Mitbestimmungsrechte,
  • Dokumentationspflichten.

Fehler bei der Durchführung können die spätere Verwertbarkeit der Ergebnisse beeinträchtigen und zusätzliche rechtliche Risiken begründen.

Zusammenarbeit mit Behörden

Interne Untersuchungen erfolgen häufig parallel zu behördlichen Ermittlungen oder dienen der Vorbereitung auf mögliche Ermittlungsmaßnahmen. Dies betrifft beispielsweise:

  • Staatsanwaltschaften,
  • Zollbehörden,
  • Finanzbehörden,
  • Aufsichtsbehörden,
  • Kartellbehörden.

Die Frage, ob und in welchem Umfang Untersuchungsergebnisse gegenüber Behörden offengelegt werden, bedarf stets einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung.

Schutz von Geschäftsführung und Organen

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte stehen bei Verdachtsfällen häufig selbst im Fokus. Neben der Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen stellt sich regelmäßig die Frage, ob Organmitglieder ihren Überwachungs- und Organisationspflichten ausreichend nachgekommen sind. Interne Untersuchungen können dazu beitragen, Verantwortlichkeiten transparent aufzuarbeiten und Haftungsrisiken zu minimieren.

Unsere Unterstützung bei Internal Investigations

Wir begleiten Unternehmen bei allen Phasen interner Untersuchungen. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • rechtliche Bewertung von Verdachtsfällen,
  • Planung und Strukturierung von Untersuchungen,
  • Durchführung von Mitarbeiterinterviews,
  • Analyse von Unterlagen und Dokumentationen,
  • Begleitung von IT-forensischen Maßnahmen,
  • Bewertung strafrechtlicher Risiken,
  • Beratung zu Compliance-Maßnahmen,
  • Kommunikation mit Behörden,
  • Unterstützung von Geschäftsführung und Organen.

Ziel ist es, Sachverhalte rechtssicher aufzuklären und Unternehmen eine belastbare Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu verschaffen.

Interne Untersuchungen im Wirtschaftsstrafrecht

Internal Investigations sind heute ein wesentlicher Bestandteil moderner Compliance- und Risikomanagementsysteme. Sie helfen Unternehmen dabei, Rechtsverstöße frühzeitig zu erkennen, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und auf behördliche Ermittlungen vorbereitet zu sein.

Unsere Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bundesweit bei internen Untersuchungen und wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen. Dabei verbinden wir strafrechtliche Expertise mit umfassender Erfahrung im Wirtschafts- und Compliance-Bereich.

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