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Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht Verkehrsunfall und Schadensregulierung

Rechtslösungen Martin Rechtsanwälte Karlsruhe

Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Betroffenen eine außergewöhnliche Belastung. Neben der Frage nach der Schuld geht es häufig um erhebliche finanzielle Schäden, Verletzungen, die Reparatur oder Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs sowie um die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, so gestellt zu werden, wie Sie ohne das Unfallereignis stehen würden.

Was Sie unmittelbar nach dem Unfall tun sollten:

Nach einem Verkehrsunfall sollten zunächst die Unfallstelle gesichert und verletzte Personen versorgt werden. Bei Verletzungen, einem erheblichen Sachschaden, einer unklaren Unfallursache oder widersprüchlichen Angaben der Beteiligten empfiehlt es sich, die Polizei hinzuzuziehen.

Für die spätere Regulierung ist eine möglichst umfassende Dokumentation von großer Bedeutung. Dazu gehören insbesondere:

  • die Personalien und Kontaktdaten der Unfallbeteiligten,
  • die Versicherungsdaten und das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs,
  • die Kontaktdaten von Unfallzeugen,
  • Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugpositionen und den Beschädigungen,
  • die polizeiliche Unfallaufnahme beziehungsweise das Aktenzeichen,
  • ärztliche Befunde und Behandlungsunterlagen,
  • sowie eine kurze eigene Gedächtnisnotiz zum Unfallhergang.

Welche Schäden können ersetzt verlangt werden:

Der Umfang des Schadensersatzes richtet sich nach dem Grundsatz der Naturalrestitution gemäß § 249 BGB. Der Geschädigte soll grundsätzlich den Geldbetrag erhalten, der erforderlich ist, um den Zustand herzustellen, der ohne den Unfall bestehen würde:

  • Reparaturkosten,
  • Wiederbeschaffungskosten,
  • Restwert und Wiederbeschaffungswert,
  • merkantile Wertminderung,
  • Sachverständigenkosten,
  • Abschleppkosten,
  • Mietwagenkosten,
  • Nutzungsausfallentschädigung,
  • Kosten für die Ummeldung oder Abmeldung,
  • Unkosten- beziehungsweise Auslagenpauschale,
  • beschädigte oder zerstörte persönliche Gegenstände,
  • Behandlungskosten und sonstige unfallbedingte Aufwendungen,
  • Verdienstausfall,
  • Haushaltsführungsschaden,
  • sowie Schmerzensgeld bei Verletzungen.

Welche Positionen tatsächlich durchsetzbar sind und in welcher Höhe sie ersetzt werden, hängt von der Haftungsquote, der Erforderlichkeit und der konkreten Schadensdokumentation ab.

Reparaturkosten und Schadensgutachten:

Bei einem nicht nur geringfügigen Fahrzeugschaden ist die Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen regelmäßig sinnvoll. Ein Gutachten kann unter anderem den Reparaturaufwand, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, eine mögliche Wertminderung, die voraussichtliche Reparaturdauer und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs feststellen.

Personenschäden und Schmerzensgeld:

Bei unfallbedingten Verletzungen können neben materiellen Schäden auch Ansprüche auf Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB bestehen. Die Höhe richtet sich nicht nach einer starren Tabelle, sondern nach einer Gesamtwürdigung der konkreten Verletzungen und Folgen. Bedeutung haben unter anderem:

  • Art und Schwere der Verletzungen,
  • Dauer und Intensität der Schmerzen,
  • stationäre oder ambulante Behandlungen,
  • Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit,
  • bleibende Beeinträchtigungen,
  • psychische Unfallfolgen,
  • Einschränkungen im Alltag,
  • und die voraussichtliche weitere Entwicklung.

Bei erheblichen Verletzungen können außerdem Behandlungskosten, Zuzahlungen, Fahrtkosten, Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse und ein Haushaltsführungsschaden verlangt werden. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen kann zusätzlich ein Feststellungsantrag für zukünftige materielle und immaterielle Schäden sinnvoll sein.

Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Interessenvertreter:

Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, möglichst wenig zu zahlen. Ihre Regulierungsangebote sollten deshalb nicht ungeprüft akzeptiert werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Haftung dem Grunde nach bestritten wird, eine Mithaftung eingewandt wird oder die Versicherung einzelne Schadenspositionen kürzt.

Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Martin aus Karlsruhe unterstützen Sie bei der vollständigen Regulierung von Verkehrsunfällen, insbesondere bei:

  • der Prüfung der Haftung und Haftungsquote,
  • der Durchsetzung von Reparaturkosten,
  • der Abrechnung von Totalschäden,
  • der Prüfung von Wiederbeschaffungswert und Restwert,
  • der Geltendmachung einer Wertminderung,
  • der Erstattung von Sachverständigen- und Abschleppkosten,
  • Mietwagenkosten und Nutzungsausfall,
  • der Regulierung von Personenschäden und Schmerzensgeld,
  • Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden,
  • der Abwehr unberechtigter Kürzungen,
  • der Kommunikation mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen,
  • sowie der gerichtlichen Durchsetzung offener Schadensersatzansprüche.

Lassen Sie sich nach einem Verkehrsunfall nicht auf eine vorschnelle oder unvollständige Regulierung verweisen. Eine sorgfältige Prüfung des Unfallhergangs und sämtlicher Schadenspositionen kann einen erheblichen Unterschied für die Höhe der Entschädigung ausmachen.

 

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