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Medizinrecht Vertragsarztrecht

Rechtslösungen Martin Rechtsanwälte Karlsruhe

Das Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht) bildet einen äußerst relevanten Teil des Medizinrechts und regelt die Beziehungen zwischen den Vertragsärzten und den Krankenkassen. Die Zulassung als Vertragsarzt durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung bildet die Grundlage für die Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Behandlung. Wenn Sie über eine Zulassung als Vertragsarzt verfügen, gelten für Sie die Bestimmungen und Pflichten des Krankenversicherungsrechts (SGB V), des Bundesmantelvertrags der Ärzte und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), die zu beachten sind.

Fragestellungen rund um das Zulassungsrecht werden aufgrund der zunehmend gesperrten Planungsbezirke immer komplexer. Die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte in Karlsruhe begleitet und vertritt Sie bei den Zulassungsverfahren oder Nachbesetzungsverfahren vor dem Zulassungs- oder Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung.

Wir beraten und begleiten Sie zudem gerne bei all Ihren Vorhaben und Fragestellungen rund um die eigene Arztpraxis im Zusammenhang mit dem Vertragsarztrecht (z.B. Verlegung eines Praxissitzes, Anstellungen, Jobsharing u.a.).

Des Weiteren übernehmen wir die Vertretung bei etwaigen Verfahren vor der Kassenärztlichen Vereinigung, wie dem Disziplinarverfahren oder dem Zulassungsentziehungsverfahren und bei Klagen vor dem Sozialgericht.

Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Prüfungsstellen können weitreichende Folgen haben. Solche Verfahren werden eingeleitet, wenn Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Abrechnungs- und Behandlungsweise bestehen. Oftmals gehen diese Verfahren auch mit einem Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug einher.

Deshalb zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Anwalt Vertragsarztrecht in Karlsruhe suchen, weil ein solches Verfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Denn die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte aus Karlsruhe sind Experten für Vertragsarztrecht und Medizinrecht.