Kabinett beschließt Gesetz gegen Schwarzarbeit

Die Bundesregierung intensiviert ihr Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche und richtet den Blick dabei insbesondere auf Barbershops sowie Kosmetik- und Nagelstudios. Künftig sollen Beschäftigte in diesen Branchen – ähnlich wie bereits im Baugewerbe und in der Gastronomie – bei möglichen Kontrollen stets ihren Personalausweis mitführen. Diese Verschärfung ist Bestandteil eines vom Kabinett in Berlin gebilligten Gesetzentwurfs, der nun dem Bundestag zur Beratung vorgelegt wird.

Nach Angaben aus Regierungskreisen wurden in Barbershops zuletzt nicht nur Fälle unerlaubter Beschäftigung, sondern auch Geldwäschevorgänge und Verflechtungen mit Clanstrukturen festgestellt. In Nagelstudios hätten sich ebenfalls illegale Arbeitsverhältnisse und teilweise ausbeuterische Arbeitsbedingungen gezeigt.

Der von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegte Entwurf sieht außerdem vor, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit noch schlagkräftiger gegen schwere Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität aufzustellen. „Wir gehen künftig härter gegen diejenigen vor, die sich auf Kosten der Allgemeinheit und zulasten illegal beschäftigter Arbeitskräfte bereichern“, betonte Klingbeil. Vorgesehen sind eine bessere digitale Vernetzung der zuständigen Stellen sowie ein effizienterer Datenaustausch zwischen den Behörden. Um die Justiz zu entlasten, soll die Finanzkontrolle künftig bestimmte Betrugsdelikte selbst sanktionieren können.

Die Änderungen dienen nicht nur der Rechtsdurchsetzung, sondern sollen auch zusätzliche Einnahmen generieren: Das Finanzministerium prognostiziert bis 2029 Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro für Bund, Länder und Sozialversicherungen.

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