Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen – tausende Ermittlungsverfahren eingeleitet

Sie haben Corona-Soforthilfen beansprucht? Sie wissen nicht, ob Sie ein Anrecht hierauf hatten? Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug? Sie haben einen Strafbefehl erhalten wegen Subventionsbetrug?

Was zunächst eine schnelle und unbürokratische Hilfe für durch die Corona-Krise gebeutelte Unternehmen sein sollte, wird für immer mehr Empfänger der Corona-Soforthilfen zu einem ernsthaften Problem. Nachdem die Beantragung und Auszahlung der Gelder relativ komplikationslos von statten ging, wird nunmehr seitens der Behörden intensiv geprüft, ob die Antragsvoraussetzungen zur Erhaltung der Corona-Soforthilfen in den jeweiligen Einzelfällen auch tatsächlich vorlagen. In nicht wenigen Fällen wurde bereits der Verdacht für mögliche Falschangaben bejaht, wodurch zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug eingeleitet wurden. Sollten Sie Bedenken haben, ob die von Ihnen getätigten Angaben korrekt sind oder wurde gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder gar ein Strafbefehl erlassen, gilt es keine Zeit zu verlieren und unverzüglich einen Rechtsanwalt einzuschalten, welcher auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert ist.

Subventionsbetrug im Allgemeinen

Subventionen (von lat. subvenire = zu Hilfe kommen) sind finanzielle staatliche Zuschüsse, die nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden sind. Empfänger von Subventionen können (andere) Staaten, Unternehmen oder private Haushalte sein. Auch die durch die Bundesregierung gewährten Corona-Soforthilfen sind unter den Begriff der Subvention zu subsumieren. Um die unberechtigte Erlangung und die falsche Verwendung solcher Subventionen zu vermeiden, wurde der Straftatbestand des Subventionsbetruges im Strafgesetzbuch normiert. Demnach macht sich gemäß § 264 StGB des Subventionsbetrug strafbar, wer

  1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen macht, die für ihn selbst oder einen Dritten vorteilhaft sind,
  2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
  3. den Subventionsgeber entgegen der Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige und unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.

Bei einer Verurteilung wegen Subventionsbetrug drohen drakonische Strafen. Der Strafrahmen reicht bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe für einen „einfachen“ Subventionsbetrug; im besonders schweren Fall des Subventionsbetruges kann der Täter zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verurteilt werden. Sollte gegen Sie aufgrund der Beantragung von Corona-Soforthilfen der Vorwurf des Subventionsbetruges erhoben werden, ist die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts für Wirtschaftsstrafrecht unumgänglich.

Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen

Vielen Unternehmen und Einzelpersonen droht in den kommenden Wochen und Monaten Ungemach. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte in einem Beschluss vom 04.05.2021 (Az. 6 StR 137/21) klar, dass unrichtige Angaben bei der Beantragung von Corona-Soforthilfen den Tatbestand des Subventionsbetruges gemäß § 264 StGB erfüllen können. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass nicht nur die bewusst fehlerhafte Antragstellung zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann; vielmehr wird im Rahmen des § 264 StGB (Subventionsbetrug) auch das leichtfertige Handeln unter Strafe gestellt. Leichtfertig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei dem Handeln außer Acht lässt. Es liegt demnach auf der Hand, dass die Hürden für strafrechtliche Ermittlungen im Rahmen der Corona-Soforthilfen nicht sonderlich hoch sind. Es ist daher ratsam, einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht / Steuerrecht) bereits vor Kenntnis eines gegen Sie laufenden Ermittlungsverfahrens einzuschalten, sofern Ihrerseits Zweifel an der Richtigkeit Ihres Antrags auf Corona-Soforthilfen bestehen. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte in Karlsruhe und Stuttgart können mit Ihnen beispielsweise klären, ob Sie in Ihrem Fall leichtfertig gehandelt und sich möglicherweise strafbar gemacht haben oder ob Sie irrig annahmen, richtige Angaben gemacht zu haben.

Im Übrigen verpflichtet das Subventionsrecht den Antragsteller zur Korrektur, sofern ihm im Nachhinein ein Fehler auffällt. Eine solche strafbewehrte Korrekturverpflichtung kann auch dann bestehen, wenn die Antragsvoraussetzungen nachträglich ganz oder teilweise entfallen sind. Auch im Falle einer nachträglichen Korrektur stehen Ihnen unserer Fachanwälte für Strafrecht / Steuerrecht in Karlsruhe und Stuttgart gerne zur Verfügung.

Strafverfolgungsbehörden erhöhen den Druck

Die außerordentlich große Anzahl an eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug im Rahmen der Antragstellung von Corona-Soforthilfen lassen vermuten, dass die Behörden und Staatsanwaltschaften ein besonderes Augenmerk auf solche Verfahren gelegt haben und diese mit aller Härte des Rechtsstaats verfolgen werden. Es drohen daher im Falle einer Verurteilung auch empfindliche Strafen. Der besonders schwere Fall des Subventionsbetrugs kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden. Auch dem Unternehmen selbst kann gemäß § 30 OWiG eine horrende Geldstrafe auferlegt werden. Da den Betroffenen oftmals die möglichen Konsequenzen eines solchen Strafverfahrens nicht klar sind, sollten Sie so früh wie möglich einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht / Steuerrecht) einschalten, um die Weichen für das weitere Verfahren zu Ihren Gunsten zu stellen.

Was ist als Betroffener zu tun?

Es besteht dringender Handlungsbedarf. Dabei sollten Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht / Steuerrecht) beraten lassen, welcher schwerpunktmäßig Wirtschaftsstraftaten bearbeitet. Nur so kann eine optimale Verteidigung gelingen. Unsere Kanzlei ist im Raum Karlsruhe und Stuttgart einer der führenden Kanzleien im Bereich Wirtschaftskriminalität. Mit zahlreichen Fachanwaltstiteln in diesem Rechtsgebiet und etlichen Zusatzqualifikationen im Bereich Strafverteidigung sind wir bestens aufgestellt, um Sie gegen den Vorwurf des Subventionsbetrugs durch Beantragung von Corona-Soforthilfen erfolgreich zu verteidigen.

Verhinderung einer Anklage durch Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte in Karlsruhe und Stuttgart werden Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite stehen und die jeweils richtigen und notwendigen Maßnahmen ergreifen. Dabei ist das primäre Ziel unserer spezialisierten Rechtsanwälte die Einstellung des Verfahrens und die Verhinderung einer Anklage. Dafür wird zunächst Akteneinsicht beantragt, um einen Überblick über die konkreten Tatvorwürfe zu erlangen. Nach erfolgter Akteneinsicht können unsere Rechtsanwälte dezidiert prüfen, welche Angaben bei der Beantragung der Corona-Soforthilfen unter welchen Voraussetzungen gemacht wurden und inwieweit der Tatvorwurf des Subventionsbetruges im Hinblick auf die Corona-Soforthilfen überhaupt noch haltbar ist. Unsere Fachanwälte für Strafrecht / Steuerrecht wissen indes auch, wie sie vermeintliche Fehler redlicher Unternehmen wieder ins richtige Licht rücken können und dadurch jeglichen Strafvorwurf entkräften. Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht sind unsere Anwälte in Karlsruhe und Stuttgart in der Lage, eine optimale Verteidigungsstrategie für Ihren Einzelfall zu entwickeln, um so die Einstellung des Verfahrens zu erreichen und eine Anklage zu vermeiden.

Verfahren vor Gericht

Wird gegen Sie dennoch Anklage wegen Subventionsbetrug durch Beantragung von Corona-Soforthilfen erhoben, werden unsere Rechtsanwälte (Fachanwälte für Strafrecht / Steuerrecht) eine geeignete Strategie mit Ihnen zusammen erarbeiten, um einen Freispruch vor Gericht zu erreichen. Ist ein Freispruch aufgrund der Gegebenheiten nicht zu erreichen, werden sich unsere Rechtsanwälte im Rahmen von Verständigungen für Sie einsetzen und eine möglichst schonende Verfahrensbeendigung anstreben.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihres Antrags bzgl. der Corona-Soforthilfen oder sind Sie bereits Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Unsere Fachanwälte für Strafrecht in Karlsruhe und Stuttgart werden Sie kompetent und zuverlässig beraten.

MARTIN RECHTSANWÄLTE – FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT UND STEUERRECHT IN KARLSRUHE UND STUTTGART

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