Zuckerbrot und Peitsche: Ermittlungen gegen Influencer – und gleich dazu Steuertipps aus Düsseldorf

Die nordrhein-westfälischen Steuerfahnder haben mit ihren umfangreichen Ermittlungen gegen mehrere tausend Influencer für Schlagzeilen gesorgt. Parallel dazu stellt die Finanzverwaltung des Landes nun ein gebündeltes Online-Angebot bereit, das den Betroffenen „praxisnahe Hinweise zu sämtlichen steuerlich relevanten Aspekten“ liefern soll. Nach Angaben des Finanzministeriums in Düsseldorf verfolgt man damit das Ziel, die Szene frühzeitig zu unterstützen, Rechtssicherheit zu schaffen und so den beruflichen Werdegang der Content-Creator zu begleiten.

Aktuell werten die Ermittler rund 6.000 Datensätze aus. Aus ihnen ergibt sich ein mutmaßlicher Steuerschaden von etwa 300 Millionen Euro, der durch nicht erklärte Einkünfte oder Sponsoringleistungen entstanden sein könnte. Nach Informationen der dpa gehen die Fahnder in vielen Fällen von vorsätzlichem Handeln aus: Mehr als die Hälfte der überprüften Personen soll demnach gar keine deutsche Steuernummer besitzen. Gleichwohl betont die Behörde, man wolle auch jene unterstützen, die unwissentlich steuerpflichtige Einnahmen erzielen.

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) ordnet die Initiative ein: „Influencer und Content-Creator bilden eine wachsende, bedeutsame Branche. Wir möchten informieren, aufklären und verlässlicher Partner für all jene sein, die hier ihre berufliche Zukunft sehen oder bereits fest etabliert sind. Unsere neue Website führt sämtliche steuerlichen Informationen an zentraler Stelle zusammen – leicht verständlich und jederzeit abrufbar.“

Dabei erinnert die Verwaltung daran, dass sämtliche Erlöse aus der Influencer-Tätigkeit – einschließlich Sachzuwendungen wie Produkte, Gutscheine oder Geschenke – der Steuerpflicht unterliegen. Das Portal behandelt daher Themen von Einkommen- und Gewerbesteuer über Umsatzsteuer bis hin zu typischen Einnahmearten wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufen oder Preisgeldern.

Das Informationsangebot richtet sich gleichermaßen an Neueinsteiger wie an erfahrene Content-Creator. Künftig dürfte es damit schwieriger werden, sich auf Unkenntnis zu berufen.

 

Martin Rechtsanwälte

Fachanwälte für Steuer-Strafrecht

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