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Dipl. Jur. Fabian Franck

  • Rechtsanwalt
  • Strafverteidiger
Rechtsanwalt Fabian Franck spezialisierte sich bereits zu Beginn seiner juristischen Karriere auf das Steuerrecht und Strafrecht.

Rechtsanwalt Fabian Franck ist schwerpunktmäßig im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht tätig. Darüber hinaus berät und vertritt er Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in Fragen der Steuerberaterhaftung sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Steuerberaterhonorarforderungen.

Im Steuerrecht berät Rechtsanwalt Franck Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen bei komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen und Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Steuerstrafrecht. Er verteidigt Mandanten in Steuerstrafverfahren und Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung und begleitet sie bei der Aufarbeitung steuerlicher Sachverhalte.

Im Wirtschaftsstrafrecht berät und verteidigt Rechtsanwalt Franck Unternehmen, Geschäftsführer, Unternehmer und Privatpersonen bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen und komplexen Ermittlungsverfahren.

Durch die Verbindung von Steuerrecht und Strafrecht kann Rechtsanwalt Franck steuerliche und strafrechtliche Zusammenhänge frühzeitig erkennen und für seine Mandanten eine umfassende und zielgerichtete Beratung und Verteidigung gewährleisten.

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