Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist allgegenwärtig und begegnet uns in vielerlei Situationen. So lässt sich beispielsweise die rechtliche Beurteilung eines Kaufvertrages, eines Darlehensvertrages oder einer mietvertraglichen Angelegenheit unter das allgemeine Zivilrecht fassen.
Generalisiert ausgedrückt, betrifft das allgemeine Zivilrecht sämtliche Schuldverhältnisse aus Verträgen zwischen Privatpersonen und / oder Unternehmen sowie die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen. Der Rücktritt vom jeweiligen Vertrag, der Widerruf bei Verbraucherverträgen, die Frage nach etwaigen Gewährleistungsansprüchen oder Schadensersatzansprüchen gehören damit ebenso zum Rechtsfeld des allgemeinen Zivilrechts wie die Erstellung und Gestaltung von Verträgen jedweder Art.
Doch nicht nur die Rechtsbeziehungen aus vertraglichen Schuldverhältnissen lassen sich dem allgemeinen Zivilrecht zuordnen, sondern beispielsweise auch die Schadensersatzpflicht bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit und / oder des Eigentums durch sogenannte unerlaubte Handlungen.
Gerne berät Sie ein Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Martin aus Karlsruhe rund um die im allgemeinen Zivilrecht aufkommenden, rechtlichen Fragestellungen und vertritt Sie deutschlandweit vor den Zivilgerichten. Sollten Sie Fragen oder Probleme bei der Einordnung Ihres rechtlichen Anliegens haben, ist Ihnen auch gerne das Sekretariat der Anwaltskanzlei behilflich und benennt Ihnen einen für Ihr Rechtsproblem zuständigen Rechtsanwalt in unserem Haus.