Arbeitsrecht
Wir bieten Ihnen im Bereich des Arbeitsrechts umfassende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen. Sowohl im Individualarbeitsrecht wie auch zu Fragen des arbeitsrechtlichen Kollektivrechts (Tarifrecht) verfügen unsere im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte über eine langjährige Erfahrung, welche in jedem Mandatsverhältnis zur Anwendung kommt. Wir vertreten Sie als Arbeitgeber ebenso wie als Arbeitnehmer und kennen aufgrund dieser wechselseitigen Tätigkeit in jedem Sachverhalt auch die Sichtweise der Gegenseite. Dies ist regelmäßig hilfreich, um entweder sachgerechte gütliche Einigungen zwischen den Parteien zu finden oder um die Argumentation und Taktik der Gegenseite zu kennen und von Anfang an in Bezug auf die Durchsetzung Ihrer Interessen als unsere Mandantschaft zu berücksichtigen.
Im Individualarbeitsrecht müssen häufig Entscheidungen getroffen werden, welche Konsequenzen für die Frage des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses haben. Bei Fragen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Arbeitsverträgen, (Zwischen-)Zeugnissen, Abmahnungen und den vielfältigen Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stehen unsere Arbeitsrechtler gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. In den täglichen „Fallstricken“ bei Fragen der Zulässigkeit einer Befristung von Arbeitsverhältnissen, dem richtigen Umgang mit Mutterschutz- und Elternzeittatbeständen, der Zulässigkeit von Arbeitszeitreduzierungen nach dem Teilzeitbefristungsgesetz oder auch bei Fragen in Berufsausbildungsverhältnissen zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass die rechtzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wichtig ist, um weitreichende Probleme in der Zukunft zu vermeiden.
Bei Fehlverhalten von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, den arbeitsrechtlichen Folgen einer Langzeiterkrankung, bei der Durchführung des gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Verfahrens zur „Betrieblichen Eingliederung“ (oft verwechselt mit der stufenweisen Wiedereingliederung nach einer Erkrankung) beraten und unterstützen Sie unsere Anwälte ebenso wie beim Ausspruch von Kündigungen von Arbeitsverhältnissen und der gegebenenfalls erforderlichen Durchführung von gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren und allen weiteren arbeitsgerichtlichen Beschluss- und Klageverfahren. Hierbei vertreten wir Sie nicht nur regional in Karlsruhe, Stuttgart und Umgebung, sondern bundesweit in allen Gerichtsinstanzen (auch Berufungs- und Revisionsverfahren).
Auch in Fragen des Tarifrechts sind wir in der Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten tätig. Die grundsätzlichen und vielfältigen Themenbereiche des arbeitsrechtlichen Kollektivrechts erfordern regelmäßig besondere Aufmerksamkeit, um erhebliche rechtliche Nachteile vermeiden zu können.
Zu unserem Leistungsspektrum und täglichen Geschäft gehören arbeitsrechtliche Themenschwerpunkte wie
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Abwehr einer ungerechtfertigten Kündigung (Kündigungsschutzklage)
Beratung zu Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen
Abmahnung
Direktionsrecht / Weisungsrecht des Arbeitgebers
Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse
Homeoffice-Vereinbarungen
Sonderrechte von Schwerbehinderten, Schwangeren etc.
Fragen und Gestaltungen zur Elternzeit
Arbeitszeitregelungen
Gestaltung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
Recht der Arbeitnehmererfindungen
Dienstwagenregelungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Beratung und Vertretung in Fragen des Betriebsverfassungsrechts
Rechte des Betriebsrats
Beratung zu Tarifverträgen