Erbrecht

Zur sozialen Absicherung oder zur Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen kann es sich anbieten, bereits zu Lebzeiten Schenkungen in vorweggenommener Erbfolge durchzuführen. Insbesondere bei kinderlosen Ehen, Ehen mit minderjährigen Kindern, Geschiedenen, Patchwork-Ehen sowie bei Vorhandensein von größerem Vermögen ist eine erbrechtliche Beratung und die Erstellung eines formell wirksamen und individuellen Testaments (privatschriftliches oder notarielles Testament) erforderlich um ungewollte Folgen im Falle des Todes zu vermeiden. Es ist zu klären, wer Erbe sein soll, mit welchem Erbteil, sind Vermächtnisse, Auflagen oder Testamentsvollstreckung gewünscht. Es gibt die Möglichkeit von Pflichtteilsstraf- und Wiederverheiratungsklauseln. Auch der Umfang der Bindungswirkung bei einem gemeinschaftlichen Testament kann geregelt werden.

Nach Errichtung eines Testaments muss von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob das Testament noch aktuell ist. Es stellt sich dann die Frage, ob das Testament abgeändert oder widerrufen werden kann und wie?

Im Todesfall ist für den Erben zu klären, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden soll. Gibt es Beschränkungen und Beschwerungen, die es ggf. wirtschaftlich sinnvoller machen einen Pflichtteilsanspruch bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend zu machen? Ist ein Erbschein erforderlich? Haftet der Erbe auch mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Erblassers und wie kann dies ausgeschlossen werden?

Bei einer Erbengemeinschaft stellt sich die Frage, welche Rechte der einzelne Miterbe hat, wie der Nachlass verwaltet wird und die Auseinandersetzung durchgeführt wird, falls sich die Miterben nicht einig sind Wie haften die Miterben bis zur Teilung und nach der Teilung des Nachlasses?

Für den Enterbten stellt sich die Frage, ob das Testament angefochten werden kann, wie hoch der Pflichtteilsanspruch und gegebenenfalls Pflichtteilsergänzungsanspruch ist. Wer ist bezüglich des Nachlasswertes auskunftspflichtig und was kann im Rahmen der Auskunft verlangt werden (Belege, Nachlassverzeichnis, Gutachten).

Gerne berät Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei Martin aus Karlsruhe zu einer dieser oder weiteren, tiefer gehenden Fragen im und um das Erbecht.

Zu unserem Leistungsspektrum und täglichen Geschäft gehören erbrechtliche Themenschwerpunkte wie

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen

    Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag

  • Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in Gesellschafts-, Ehe- und Scheidungsverträgen

  • Beratung über erbrechtliche Folgen der Eheschließung und der Auswahl des Güterstandes

  • Erbscheinantrag und -verfahren

  • Beschränkung der Haftung auf den Nachlass (Dürftigkeitseinrede), Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz

  • Pflichtteils- und Erbverzicht, Erbunwürdigkeit

  • Vorsorgevollmacht

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