Gesellschaftsrecht

Die Wahl der passenden Rechtsform sowie maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge sind die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen jeder Größenordnung und jeder Rechtsform (GmbH, AG, BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG). Deswegen berät die Rechtsanwaltskanzlei Martin aus Karlsruhe die Gründer von Unternehmen bei der Wahl der richtigen Rechtsform unter Berücksichtigung ihrer individuellen wirtschaftlichen und persönlichen Ziele und Bedürfnisse.

Auch wenn sich nach Gründung einer Gesellschaft Änderungsbedarf ergibt, wie etwa häufig in Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen oder den Regelungen über den Ausschluss und den Austritt von Gesellschaftern, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte mit fachlichem Rat und Erfahrung zur Seite und finden rechtssichere Gestaltungen, mit denen die wirtschaftlichen Ziele der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter optimal verwirklicht werden können.

Durch unsere Kooperation mit den Steuerberatern der Aktiva Steuerberatungsgesellschaft und externen Kanzleien können wir die Beratungsleistungen eines Rechtsanwalts in Kombination mit denjenigen von Steuerberatern aus einer Hand anbieten, nicht nur in Karlsruhe, sondern auch bundesweit. Steuerliche Gesichtspunkte spielen sowohl bei der Gründung von Gesellschaften eine Rolle als auch bei dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen bzw. Aktien sowie bei Umwandlungen und allen anderen Umstrukturierungen wie etwa der freiwilligen Liquidation.

Oft geraten Gesellschafter entweder bereits kurz nach Unternehmensgründung oder erst nach mehreren Jahrzehnten untereinander oder im Verhältnis zur Gesellschaft in Streit. Wir beraten sowohl Gesellschafter bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten untereinander oder mit der Gesellschaft als auch Gesellschaften außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Gesellschaftern, etwa in Zusammenhang mit der freiwilligen oder zwangsweisen Trennung von der Gesellschaft, der Berechnung des Abfindungsguthabens, der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen sowie der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Die Einladung zu Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen bedürfen aufgrund der mittlerweile unübersichtlichen Rechtsprechung sowie der zahlreichen diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen äußerst sorgfältiger Formulierungen. Wir beraten Geschäftsführer und Vorstände nicht nur in diesem Punkt, sondern übernehmen auch die Funktion des Versammlungsleiters und Protokollführers in Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen in der Krise der Gesellschaft, die häufig unverschuldet und urplötzlich auftritt. Die Prüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft, die wir wiederum in Kooperation mit Steuerberatern vornehmen, gehört ebenso zu einem Schwerpunkt unserer beratenden Tätigkeit wie die Beratung über die Rechte und Pflichten von Geschäftsführern / Vorständen in der Krise sowohl unmittelbar vor als auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Außergerichtlich und gerichtlich vertreten wir sowohl Geschäftsführer und Vorstände bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft und von Gläubigern sowie insbesondere Insolvenzverwalter als auch Gesellschaften bei der Geltendmachung und außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer und Vorstände wegen Pflichtverletzungen.

Zu unserem Leistungsspektrum und täglichen Geschäft gehören gesellschaftsrechtliche Themenschwerpunkte wie

  • Gründung von Unternehmen

  • Gesellschaftsverträge / Satzungen

  • Gesellschafterversammlungen / Hauptversammlungen

  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

  • Gesellschafterstreit

  • Beratung von Geschäftsführern und Vorständen

  • Kauf / Verkauf von Geschäftsanteilen

  • Unternehmenskauf

  • Krise und Insolvenz

  • Kapitalerhöhungen

  • Umwandlungen

  • Liquidation

Ihre Ansprechpartner für das Thema Gesellschaftsrecht

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