IT-Recht

IT-Projekte werden immer komplexer. Häufig passen aufgrund von Kommunikationsdefiziten und fehlender vorheriger Information die Lösungen des Anbieters nicht zu den Bedürfnissen des Kunden. Wir begleiten auch komplexeste IT-Projekte von Anfang an, d. h. von der Gestaltung, Prüfung und Analyse der Verträge über die laufende Beratung bei steckengebliebenen Projekten als auch im Zusammenhang mit der rechtssicheren Beendigung von IT-Projekten.

Nach der Beendigung von IT-Projekten besteht zwischen den Vertragsparteien sehr häufig Streit sowohl über die Methode der Abrechnung der erbrachten Leistungen als auch insbesondere im Zusammenhang mit der Höhe der zu leistenden Vergütung. Hier beraten wir sowohl Softwareanbieter als auch Kunden zunächst außergerichtlich als nötigenfalls auch gerichtlich.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des IT-Rechts ist die Erstellung, Anpassung und Ergänzung sowie Änderung von komplexen Softwarelizenzverträgen einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) von Anbietern.

Wer heutzutage die virtuelle Welt mit einer eigenen Webseite betritt, begibt sich in eine ganze Reihe von Haftungsrisiken, insbesondere bei der Verwendung rechtlich geschützter Inhalte oder auch in Zusammenhang mit der Berichterstattung über Dritte. Hier gilt es durch die Prüfung der rechtlichen Vorgaben wie Impressum und Datenschutzerklärung sowie die Prüfung verlinkter Inhalte von Anfang an für Rechtssicherheit beim Internetauftritt zu sorgen. Häufig gelten in der Welt des Internets dieselben Regeln wie im stationären Handel und der realen Welt. In vielen Fällen haben jedoch sowohl der Gesetzgeber als auch die Gerichte spezielle Regelungen für Online-Auftritte und Online-Shops entwickelt, die wir unseren Mandanten gerne erläutern.

Ein besonderes Ärgernis ist für Betroffene jeden Alters, jeden Berufs und unabhängig von ihrer Stellung in der Öffentlichkeit die Anzeige von persönlichkeitsverletzenden Suchergebnissen in Suchmaschinen bei Eingabe ihres Namens, häufig an vorderer Stelle. Auch wenn es sich um mehrere Jahre zurückliegende Ereignisse und / oder Bilder handelt, die den Betroffenen in seinem privaten Ansehen oder seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen, weigern sich Suchmaschinenbetreiber häufig die Suchergebnisse zu entfernen. Wir helfen Ihnen bei der zunächst außergerichtlichen als gegebenenfalls auch bei der gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Löschungsansprüchen.

Zu unserem Leistungsspektrum und täglichen Geschäft gehören IT-rechtliche Themenschwerpunkte wie

  • IT-Projekte

  • Lizenzverträge

  • Internetrecht

  • Löschungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber

Ihr Ansprechpartner für das Thema IT-Recht

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