Beratung zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Im Laufe des Lebens können Situationen eintreten, in denen Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und Ihren Willen nicht mehr äußern können. Es stellt sich die Frage, wie Sie in solchen Situationen dennoch selbstbestimmt handeln können. Daher ist es sinnvoll, so früh wie möglich Vorsorge durch die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu treffen.

Seit 2009 ist die Patientenverfügung in Deutschland gesetzlich geregelt. Eine Patientenverfügung ist die Entscheidung des Betroffenen, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1827 Abs. 1 BGB). Hierunter fallen insbesondere alle Formen lebensverlängernder Maßnahmen, aber auch Themen wie die Organspende. Die Patientenverfügung gibt dem entscheidungsunfähigen Patienten das Recht, sein Selbstbestimmungsrecht vorausschauend und planend durch eine erst in der Zukunft wirkende verbindliche Verfügung auszuüben. Auf die Patientenverfügung kommt es somit an, wenn der betroffene Patient seine Fähigkeit verloren hat, über die (Nicht-) Erteilung einer Einwilligung zu entscheiden (z. B. bei Koma oder Demenz), und der Arzt eine bestimmte Therapiemaßnahme für indiziert hält. Die Patientenverfügung soll Aufschluss darüber geben, ob nach dem Willen des Patienten eine Einwilligung, Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung zu einer konkret anstehenden Untersuchung, Heilbehandlung oder einem ärztlichen Eingriff gegeben ist. Liegen alle zu beachtenden gesetzlichen Voraussetzungen vor, die der Gesetzgeber für die Patientenverfügung festgelegt hat, dann ist sie für den behandelnden Arzt rechtsverbindlich.

Neben einer Patientenverfügung ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Durch eine Vorsorgevollmacht ist es möglich, gezielt eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, für Sie zu handeln, wenn Sie selbst aufgrund von Krankheit (z. B. Demenz) nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die spätere Anordnung einer Betreuung kann hierdurch eingeschränkt oder sogar vermieden werden.

Bei der Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist es von enormer Bedeutung, die gesetzlichen Anforderungen zu beachten und die Dokumente an Ihre individuelle Situation anzupassen, damit Ihr Wille später umgesetzt werden kann.

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  • Ärztliches Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht

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