Steuerrecht
In enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Steuerberatungskanzleien beraten wir seit über 25 Jahren bundesweit Privatpersonen sowie nationale und internationale Firmen und Firmengeflechte rund um das Thema Steuern. Aufgrund regelmäßiger und umfassender Fortbildungen ist es unseren Fachanwälten für Steuerrecht möglich und gewährleistet, in den komplexen und stetig wandelnden Gebieten des Steuerrechts, stets kompetenten sowie sach- und fachkundigen Rat zu erteilen.
Als Rechtsanwälte sind wir es nicht nur gewohnt, mit komplizierten und vielschichtigen Rechtsfragen betraut zu werden und umzugehen, sondern haben es gelernt, Stirn zu bieten um das Recht gegenüber dem Staat durchzusetzen, denn Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen.
Unsere staatlich ausgewiesenen Fachanwälte sind speziell geschult und beraten themenübergreifend im Bereich Steuerrecht. Hierzu zählt nicht lediglich der repressive Steuerstreit, sondern ebenso die präventive Gestaltungsberatung. Unsere steuerliche Beratung ist umfassend und beginnt mit Unternehmensgründungen, optimierter Gestaltung geplanter Geschäftsbeziehungen, der Klärung steuerlicher Rechtsfragen im Vorfeld von Komplikationen oder dergleichen.
Leider entstehen viele Probleme durch die verspätete Einholung von versiertem Rechtsrat oder Hinzuziehung qualifizierten Beistands, sodass es zu unserem Alltag gehört, Einspruchs- und Klageverfahren für unsere Mandanten zu führen.
Wir treten nicht nur vor regionalen Finanzgerichten, sondern in sämtlichen Bundesländern zur Durchsetzung der steuerrechtlichen Interessen unserer Mandanten auf und führen ebenso Revisionen vor dem Bundesfinanzhof in München.