Außenprüfung / Betriebsprüfung

Im Rahmen der Tätigkeit als Fachanwalt für Steuerrecht erlangen unsere Rechtsanwälte aus Steuerstrafverfahren oder Finanzprozessen regelmäßig Kenntnis von vorangegangenen Betriebsprüfungen, welche die Steuerpflichtigen ohne rechtskundigen Beistand haben über sich ergehen lassen. Hierbei verwundert nicht, dass diese Betriebsprüfungen oft mit hohen Steuernachzahlungen und horrenden Schätzungen geendet haben. Bereits aktenkundige Rechtsauffassungen und Sachverhaltsdarstellungen lassen sich im Nachgang nur mit erhöhtem Arbeitsaufwand wieder beheben, sodass es nicht nur sinnvoll, sondern des Öfteren auch notwendig ist, einen auf das Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Schon der Anordnung einer Außenprüfung kann erfolgreich – nötigenfalls gerichtlich – entgegen getreten werden, sodass eine Überprüfung durch den Betriebsprüfer mit sämtlichen denkbaren Folgen erst gar nicht stattfindet. Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit zahlreichen Steuerberatern aus dem Raum Karlsruhe und dem ständigen Kontakt zu den Finanzgerichten ist uns bekannt, dass nur wenige Steuerpflichtige Kenntnis davon haben, sich gegen eine Betriebsprüfung zur Wehr setzen zu können. Unsere Erfolgsstatistik zeigt, dass hiervon viel zu selten Gebrauch gemacht wird.

Jede Betriebsprüfung geht nicht nur mit der Gefahr einer Steuernachzahlung einher, sondern auch mit dem persönlichen Risiko eines Steuerstrafverfahrens. Es ist demnach wichtig bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt alle erdenkbaren Probleme auszuloten um diesen zielorientiert entgegen treten zu können. Als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht haben wir nicht nur die steuerlichen Aspekte im Hinterkopf, sondern auch ein Auge auf weitreichendere steuerstrafrechtliche Konsequenzen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Martin aus Karlsruhe beraten Sie zu sämtlichen Problemen und Fragestellungen zum Thema Betriebsprüfung. Wir begleiten Sie und / oder Ihren steuerlichen Berater zu Besprechungen, zeigen rechtliche Möglichkeiten sowie steuerliche und steuerstrafrechtliche Gefahren auf und vertreten Ihre Rechte nötigenfalls vor den Finanzgerichten.

Zu unserem Leistungsspektrum im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen gehören Themenschwerpunkte wie

  • Rechtmäßigkeitsprüfung einer Betriebsprüfungsanordnung

  • Rechtsbehelfe gegen fehlerhafte Betriebsprüfungsanordnungen

  • Vorbereitung und Begleitung einer Betriebsprüfung

  • Schätzung in der Betriebsprüfung

  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung

  • Umsatzsteuer-Nachschau

  • Lohnsteuer-Außenprüfung

  • Lohnsteuer-Nachschau

  • Digitale Betriebsprüfung

Ihre Ansprechpartner für das Thema Außenprüfung / Betriebsprüfung

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