Einholung einer verbindlichen Auskunft

In den meisten Fällen landen steuerlich komplexe Sachverhalte oder schwierige steuerrechtliche Prüfungsaufträge erst in der Steuerkanzlei Martin, wenn schon ein Steuerstreit mit der Finanzverwaltung besteht. Umso erfreuter ist ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht aus unserem Haus, wenn dieser bereits im Vorfeld präventiv agieren und intervenieren kann, weil der Steuerpflichtige frühzeitig fachkundigen Rechtsbeistand ersucht.

Bei komplizierten steuerlichen Regelungen kann es sinnvoll sein, vor der Verwirklichung eines Sachverhalts eine verbindliche Auskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen, um keine vorzeitigen Tatsachen zu schaffen, welche man später nicht mehr beheben kann. Eine von Seiten des Finanzamtes erteilte verbindliche Auskunft hat eine Bindungswirkung und gewährt damit dem Steuerpflichtigen eine anderweitig nicht zu versichernde Rechtssicherheit.

Die Anforderungen an einen wirksamen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind hoch und die Fehlerquellen enorm. Die Kanzlei Martin aus Karlsruhe berät Sie gerne über die Möglichkeiten, die Vor- und Nachteile sowie die behördlichen Kosten eines solchen Antrags und stellt diesen sodann bei der Finanzverwaltung.

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