Internationales Steuerrecht

In den vergangenen Jahren hat sich das Internationale Steuerrecht zu einer immer wichtigeren Materie des Steuerrechts entwickelt. Die Materie ist allerdings nicht zuletzt durch das EU-Recht sowie durch das Wirken des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg und seinen Einfluss auf das nationale Recht komplizierter geworden. Für Steuerberater, welche nicht speziell im internationalen Steuerrecht ausgebildet wurden, ebenso wie für Rechtsanwälte, die hiermit keine Berührungspunkte haben, ist das Rechtsgebiet ein reines Minenfeld.

Neben der Komplexität des Steuerrechts über die Grenzen hinaus, bestehen auch viele strafrechtliche Gefahren, welchen sich Steuerpflichtige oft nicht bewusst sind. Vermeidlich kleine Details und Tätigkeiten können im internationalen Steuerrecht große Auswirkungen entfachen, welche nicht rückgängig gemacht werden können.

Aus diesem Grund werden Mandate aus diesem Bereich in der Rechtsanwaltskanzlei Martin aus Karlsruhe lediglich von Rechtsanwälten betreut, die zugleich Fachanwalt für Steuerrecht sind und / oder einen Lehrgang zum Berater für internationales Steuerrecht absolviert haben. Für äußerst komplexe Sachverhalte wird Hand in Hand mit Fachberatern für internationales Steuerrecht aus dem eigenen Haus zusammengearbeitet, um jegliche Gefahren auszuschließen und sichere Prognosen abgeben zu können.

Zu unserem Leistungsspektrum im Zusammenhang mit internationalem Steuerrecht gehören Themenschwerpunkte wie

  • Doppelbesteuerungsabkommen

  • Beschränkte / Unbeschränkte Steuerpflicht

  • Anrechnung / Abzug ausländischer Steuern

  • Beschränkte / Unbeschränkte Körperschaftssteuerpflicht

  • Umsatzsteuer über die Grenze

  • Nationales Außensteuerrecht

  • Wohnsitzwechsel in niedrig besteuerte Gebiete / Ausland

  • Internationale Verrechnungspreise

  • Internationales Erbschaftssteuerrecht

  • Mitarbeiterentsendung

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