Klage vor dem Finanzgericht
Wenn für die meisten Steuerpflichtigen und deren steuerlichen Berater der Kampf mit dem Finanzamt als verloren angesehen wird, beginnt oft erst die Arbeit für die Rechtsanwälte mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Steuerrecht der Steuerkanzlei Martin. Selbst vermeidlich hoffnungslose Fallgestaltungen und Rechtsprobleme können durch juristische Erörterung und Aufarbeitung zu lohnenden Erfolgen führen. Die Gründe sich für eine Klage vor einem Finanzgericht zu entscheiden können vielfach sein, sodass der jeweilige Einzelfall mit seinen rechtlichen Möglichkeiten aber auch seinen Tücken beleuchtet werden muss um abschätzen zu können, ob ausreichende Erfolgschancen bestehen.
Obwohl es grundsätzlich jedem Rechtsanwalt offen steht, vor Finanzgerichten aufzutreten, überlassen wir bei Martin Rechtsanwälte aus Karlsruhe die Bearbeitung und Vertretung in steuerlichen Streitigkeiten nur speziell im Steuerrecht geschulten und ausgebildeten Rechtsanwälten und Fachanwälten für Steuerrecht um so einen Qualitätsstandard sichern zu können. Erst durch gezielte Fortbildungen und gesammelte Erfahrung kann gewährleistet werden, dass das materielle Steuerrecht in engem Zusammenspiel mit notwendigem prozessualem Wissen richtig angewendet werden kann.
Um einen Rechtsstreit vor dem Finanzgericht zum Erfolg zu führen, ist es nicht ausreichend, dass die Klage ausführlich und substantiiert begründet wurde, eine solche muss vorab zahlreiche Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen, an welchen unzählige Klagen bereits scheitern. Um den finanzgerichtlichen Kampf gegen die Finanzverwaltung nicht bereits verloren zu haben, bevor dieser begonnen hat, stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Steuerrecht von Beginn des Rechtsstreits bis zum endgültigen Abschluss vor einem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof beratend zu Seite und informieren Sie gerne umfassend über den Ablauf des gesamten Verfahrens.
Zu unserem Leistungsspektrum im Zusammenhang mit finanzgerichtlichen Klagen gehören Themenschwerpunkte wie
Anfechtungsklage gegen einen Bescheid
Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsaktes
Allgemeine Leistungsklage auf Verurteilung zu einer Leistung
Feststellungsklage
Untätigkeitsklage
Sprungklage
Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzgericht