Revision vor dem Bundesfinanzhof

Nur in seltenen Fällen ist der Gang zu dem obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen notwendig und auch sinnvoll. Unter bestimmten Umständen ist es allerdings zwingend und unabdingbar. Umso sorgfältiger sollte im Vorfeld der Rechtsstreit aufgearbeitet und dessen Erfolgsaussichten geprüft werden.

Ob eine rechtliche Überprüfung durch den Bundesfinanzhof in München stattfindet, hängt allerdings nicht alleine von der Revisionseinlegung durch den Steuerpflichtigen oder durch das Finanzamt ab. Das Finanzgericht spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da es nicht für jeden Steuerstreit die Revision zulassen muss. Wird die Revision nicht durch die vorherige Instanz zugelassen, ist gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde einzulegen, welche an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.

Sowohl die Nichtzulassungsbeschwerde als auch das eigentliche Revisionsverfahren ist für ungeübte Steuerjuristen eine kaum zu nehmende Hürde, sodass diesbezügliche Mandate ausschließlich durch unsere Rechtsanwälte betreut werden, die zugleich Fachanwalt für Steuerrecht sind. Gerne beraten Sie die Anwälte der Kanzlei Martin in den Räumlichkeiten in Karlsruhe umfassend zu dem komplexen Themenbereich und führen die Revision vor dem Bundesfinanzhof für Sie durch.

Zu unserem Leistungsspektrum im Zusammenhang mit Revisionen gehören Themenschwerpunkte wie

  • Zulässigkeitsprüfung der Revision

  • Begründung der Revision

  • Gerichtstermine vor dem Bundesfinanzhof

  • Nichtzulassungsbeschwerde

  • Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

  • Anrufung des Bundesverfassungsgerichts

Ihre Ansprechpartner für das Thema Revision vor dem BFH

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