Steuerberater-Haftung
Ähnlich wie die Tätigkeit eines Rechtsanwalts, ist auch die tägliche Arbeit eines Steuerberaters mit einem ständigen Haftungsrisiko verbunden. Aufgrund der Komplexität und der dauerhaft wandelnden Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung, gerade im Steuerrecht, ist das Risiko einer Haftungsinanspruchnahme in diesem Beratungsfeld enorm hoch. Die Flut neuer Steuergesetze und Verwaltungsanweisungen führt fortlaufend zu neuen Erscheinungsformen von Steuerberaterfehlern.
Die Gefahren für Steuerberater lauern nicht nur auf zivilrechtlicher, sondern ebenfalls auf strafrechtlicher Ebene, sodass mit diesem Thema nicht leichtfertig umgegangen werden sollte. Der heute geschätzte Mandant, kann morgen zum eigentlichen Gegner werden, sodass es oft keinen Sinn macht und negative Auswirkungen haben kann, wenn ohne Rechtsbeistand zu viel Kommunikation im Vorfeld eines Rechtsstreits oder gar strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stattgefunden hat.
Unsere speziell im Steuerrecht ausgebildeten Fachanwälte für Steuerrecht sind kompetente Ansprechpartner für Steuerberater und Steuerberatungskanzleien, wenn es um Haftungsprobleme geht. Da die Rechtsanwaltskanzlei Martin aus Karlsruhe mit zahlreichen Steuerberatern und Steuerkanzleien im gesamten Bundesland kooperiert, werden keine Mandate angenommen, welche die Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Berufskollegen vorsehen.
Bei Problemen rund um das Mandatsverhältnis, stehen wir Steuerberaterkollegen zivilrechtlich, steuerrechtlich sowie steuerstrafrechtlich unterstützend zur Seite und vertreten / verteidigen deren Interesse nötigenfalls auch gerichtlich.
Zu unserem Leistungsspektrum im Zusammenhang mit Steuerberater-Haftung gehören Themenschwerpunkte wie
Haftung gegenüber dem Mandanten
Haftung gegenüber Dritten
Vertragliche Haftungsbeschränkungen
Haftung für Büromitarbeiter
Verjährung des Schadensersatzanspruchs
Strafrechtliche Verantwortlichkeit
Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters
Herausgabepflichten des Steuerberater
Gebührenstreit