Steuerliche Gutachten
Um eine weitreichende Sicherheit in dem komplexen Steuerrecht von heute zu erhalten, ist es oft von Nöten eine Zweitmeinung einzuholen, auch um Haftungsgefahren auszuschließen und weitergehende Risiken auszugrenzen. Hierfür bietet die Rechtsanwaltskanzlei Martin die Erstellung von steuerlichen Gutachten in sämtlichen steuerlichen Themengebieten durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht an. Die Anfertigung von Kurzgutachten, bis hin zu umfangreichen Rechtsgutachten durch unsere Fachanwälte für Steuerrecht kann individuell beauftragt werden. Hiermit stehen wir nicht nur Privatpersonen und Firmen regelmäßig zur Seite, sondern auch Steuerberatern, die Haftungsrisiken minimieren oder dem Mandant eine größtmögliche Sicherheit gewähren möchten.
Zu unserem Leistungsspektrum im Zusammenhang mit steuerlichen Gutachten gehören Themenschwerpunkte wie
Umsatzsteuer
Einkommensteuer
Körperschaftssteuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbsteuer
Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer
Internationale Besteuerung