Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht setzt neben fundiertem strafrechtlichem Fachwissen und langjähriger Praxiserfahrung, ein umfangreiches Know-How im allgemeinen Steuerrecht voraus. Eine effektive Strafverteidigung und Beratung im Steuerstrafrecht ohne spezielle Ausbildung im Steuerrecht ist somit kaum denkbar. Um seinem Gegner in Form der Staatsanwaltschaft, der Straf- und Bußgeldsachenstelle, der Steuerfahndung oder dem Zoll nicht nur gewachsen, sondern überlegen zu sein, sind unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht speziell für das Steuerstrafrecht geschult. Regelmäßige Weiterbildungen, zugeschnitten auf steuerstrafrechtliche Problemgestaltungen und zielgerichtete Lösungen, sind nicht nur Voraussetzung für den Erhalt steuerstrafrechtlicher Titel, wie der zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht oder der zertifizierte Verteidiger für Steuerstrafrecht, sondern gewährleisten weitgehendste Sicherheit hinsichtlich der richtigen Strategie.

Unsere steuerstrafrechtlichen Tätigkeiten beginnen in der Präventivberatung in Form von Tax-Compliance und Risikominimierung, setzen sich allerdings durch alle Instanzen der Strafgerichte fort in Gestalt der eigentlichen Steuer-Strafverteidigung. Wir stehen Ihnen bei sämtlichen, rund um das Steuerstrafrecht gelagerten, strafrechtlichen Vorwürfen mit Rat und Tat zur Seite und sind aufgrund unseres mehrköpfigen Teams in der Lage, auch groß gelagerte Strafverfahren sowie die unmittelbar damit zusammenhängenden steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und beruflichen Folgen zu meistern und bestmöglichste Lösungen aus einer Hand zu liefern.

Im Steuerstrafrecht ist es oft nicht damit getan, einen strafrechtlichen Vorwurf aus der Welt zu räumen. Es bedarf eines geschulten Blickes über die damit verknüpften Folgen, sodass ein vorschneller Erfolg, sich schnell zu einem negativen Bumerang entwickeln kann. Wer das breit gefächerte Gebiet sowie die Verwicklungen zwischen dem Strafrecht, dem Steuerrecht sowie dem Gesellschaftsrecht und weiteren Nebenkriegsschauplätzen nicht beherrscht, wird nicht das bestmögliche Ergebnis für seine Mandantschaft erzielen können. Aus diesem Grund ist es notwendig, bei komplexen Sachverhalten die juristischen Feinheiten auszuspielen, weshalb wir Hand in Hand mit spezialisierten Steuerberatern sowie weiteren Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Steuerrecht und Erbrecht zusammen arbeiten.

Ergänzend finden Sie unter Steuerstrafrecht in Stuttgart weitere Informationen.

Zu unserem Leistungsspektrum und täglichen Geschäft gehören steuerstrafrechtliche Themenschwerpunkte wie

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