Durchsuchung und Beschlagnahme

Viele Beschuldigte einer Steuerstraftat wissen über Monate hinweg nicht, dass gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde und strafrechtliche Ermittlungen laufen. Umso überraschter sind diese, wenn plötzlich die Steuerfahndung oder die Staatsanwaltschaft vor der Haustür oder den Geschäftsräumen steht und sich Zutritt verschafft. Oft begehen Beschuldigte in diesem Zeitpunkt den ersten schwerwiegenden Fehler, indem Sie beginnen zu reden und versuchen sich zu rechtfertigen. Aussagen, die zu einem solchen Zeitpunkt getätigt werden, kommen in die Ermittlungsakte und sind im Nachgang nur unter erhöhter Schwierigkeit zu relativieren.

Eine Durchsuchung unterliegt ebenso wie eine Beschlagnahme aufgrund des Eingriffs in die Grundrechte des Betroffenen gesetzlichen Voraussetzungen. Nicht immer liegen diese Voraussetzungen auch vor, sodass gegen diese Art strafprozessualer Zwangsmaßnahmen mit Rechtsmitteln vorgegangen werden kann. Da gerichtliche Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschlüsse oft unter Zeitdruck gefertigt werden, ist die Erfolgsquote der Rechtsmittel in Form einer Beschwerde nicht zu unterschätzen.

Durchsuchungen finden nicht nur bei Verdächtigen statt. So werden im Rahmen von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren oft Bürogebäude von Firmen oder die Steuerberatungskanzlei des Beschuldigten durchsucht. Da hierdurch Rechte eines Unverdächtigen betroffen sind, sind die Anforderungen an eine Durchsuchung und eine Beschlagnahme weitaus höher. Regelmäßig werden bei Durchsuchungen Unterlagen beschlagnahmt, welche einem Beschlagnahmeverbot unterliegen. Insofern ist es für eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer solchen Handlung notwendig, dass Unterlagen nicht freiwillig herausgegeben werden.

Für die meisten Betroffenen stellt eine Durchsuchung und Beschlagnahme eine psychische Ausnahmesituation dar, welche von Seiten der Ermittlungsbeamten ausgenutzt werden kann, um an Informationen und Nachweise zu gelangen. Gerade in diesen Situationen ist es wichtig, vorerst rechtlichen Rat und Beistand einzuholen, bevor irgendetwas gegenüber den Beamten geäußert wird. Am zielführendsten ist es stets, wenn unmittelbar ein Rechtsanwalt zu der Durchsuchung hinzugezogen wird, sodass dieser den Bürger vor unnötigen, unbegründeten und unangemessenen staatlichen Übergriffen, insbesondere Willkür, schützen kann.

Da Durchsuchungen für den Betroffenen fast ausschließlich überraschend erfolgen und sodann eiliges agieren eines Rechtsanwaltes von Nöten ist, entsenden wir unmittelbar auf Mitteilung einen Rechtsanwalt, der die Durchsuchung begleitet und wenn möglich abwendet. Aufgrund der Vielzahl an Strafverteidigern in unseren Räumlichkeiten in Karlsruhe und bundesweiten Kooperationen ist zumeist gewährleistet, dass dem Betroffenen umgehend ein versierter Verteidiger an die Seite gestellt werden kann um Fehler zu vermieden und einen Schaden abzuwenden.

Gerne berät Sie ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht aus unserer Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe über zukünftige Risiken einer Durchsuchung / Beschlagnahme und über die Folgen oder legt Rechtsmittel gegen bereits ergangene Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse ein.

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