Folgen- / Nebenfolgenberatung

Nicht selten wird einem Steuerhinterzieher erst im Nachgang eines Steuerstrafverfahrens bewusst, dass neben den zumeist bereits eingetretenen strafrechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen noch die sogenannten Nebenfolgen ausstehen. Viele Berater vergessen bei einer reinen Strafverteidigung oder einer reinen steuerlichen Vertretung, dass sich die möglichen Nebenfolgen im Nachgang eines Steuer- und Steuerstrafverfahrens für Angehörige vieler Berufsgruppen in vielerlei Hinsicht als weitaus einschneidender darstellen als die Folgen des Hauptverfahrens selbst.

Betroffen hiervon sind nicht nur die im Rahmen eines Gewerbes ausgeübten Berufe sondern ebenso die Angehörigen der freien Berufe wie beispielsweise ein Steuerberater, ein Rechtsanwalt, ein Wirtschaftsprüfers oder auch ein Arzt. Erachtet die jeweilig zuständige Behörde infolge oder aufgrund eines Steuerstrafverfahrens den Berufsangehörigen für unzuverlässig, so ist diese mitunter befugt, dem jeweiligen Berufsangehörigen die weitere Ausübung seines (erlaubnisfreien) Gewerbes / Berufes zu untersagen. Im Einzelfall lassen die Behörden sogar das bloße Vorhandensein von Steuerrückständen / Steuerschulden zur Annahme der Unzuverlässigkeit genügen.

Beamte hingegen müssen mit disziplinarrechtlichen Folgen rechnen. Aber auch Privatpersonen können weitreichende Konsequenzen treffen. So kann einem Jäger die Waffenbesitzkarte entzogen, von einem Piloten der Flugschein eingezogen oder einem Passbewerber die Erteilung eines Passes versagt werden. Das Steuerstrafverfahren kann somit enorme verwaltungsrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen.

Bereits während eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens muss demnach bedacht und geprüft werden, welche weitreichenden Folgen der Ausgang des Strafverfahrens haben kann, um eine Strategie zu entwickeln, wie der Schaden mit Blick in die Zukunft bestmöglich vermieden werden kann. Wird dies nicht rechtzeitig gemacht, sind die Folgen für viele Berufsträger oft fatal und nur schwer zu beheben.

Das Zusammenspiel zwischen dem originären Strafrecht, den steuerlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen und den damit zusammenhängenden verwaltungsrechtlichen Nebenfolgen erfordern besonderes Fachwissen, sodass bereits aufgrund der weitreichenden Auswirkungen stets qualifizierter Rechtsrat eingeholt werden sollte. Im Rahmen der Tätigkeit als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht sind unsere Steuerstrafrechtexperten geschult mit dem Umgang von Nebenfolgen einer Steuerstraftat und sensibilisiert für deren Folgen.

Die mit einem Steuerstrafverfahren einhergehende Gefahr von Nebenfolgen, welche bis hin zu einem Berufsverbot führen können, darf unter keinen Umständen unterschätzt werden. Um jene einschneidenden Nebenfolgen möglichst frühzeitig zu erkennen und mit dem nötigen Fachwissen begegnen zu können, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Martin und insbesondere die mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Steuerrecht versehenen Rechtsanwälte gerne rechtsberatend zur Seite.

Zu unserem Leistungsspektrum im Zusammenhang mit Nebenfolgen gehören Themenschwerpunkte wie

  • Berufliche Konsequenzen für Steuerberater

  • Berufliche Konsequenzen für Rechtsanwälte

  • Berufliche Konsequenzen für Wirtschaftsprüfer

  • Berufliche Konsequenzen für Ärzte

  • Berufliche Konsequenzen für Beamte

  • Gesellschaftsrechtliche Folgen

  • Geschäftsführereignung

  • Gewerbeeignung / Gewerbeversagung

  • Konsequenzen für Jäger

  • Konsequenzen für Piloten und fliegendes Personal

  • Konsequenzen für Passbewerber

  • Konsequenzen für Ausländer

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