Internationales Steuerstrafrecht
In vielerlei Hinsicht ist der Begriff der Globalisierung in aller Munde. Auch steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten ist daher zunehmend grenzüberschreitend, so dass unsere Mandanten vermehrt im Themenfeld des sogenannten internationalen Steuerstrafrechts den fachkundigen Rechtsrat unserer Fachanwälte für Steuerrecht nachsuchen.
Doch nicht nur die im Ausland befindlichen Briefkasten- / Domizilgesellschaften oder die allseits beliebte Gewinnverlagerung in sogenannte Steueroasen finden ihre Berührungspunkte im internationalen Steuerstrafrecht. Auch die Betriebsprüfung im Inland, bei welcher auffällige Zahlungen ins Ausland zu Tage treten oder die eigene Steuererklärung, in welcher ausländische Kapitalerträge (nicht) erklärt werden, können steuerstrafrechtliche Relevanz entfalten und ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Vermehrt geraten Mandanten auch in das Visier der Steuerfahnder, da Sie unbewusst einen gewöhnlichen Aufenthalt oder einen Wohnsitz in Deutschland begründen und dadurch ungewollt steuerpflichtig werden.
Von übergeordneter Bedeutung sind im Zusammenhang mit dem internationalen Steuerstrafrecht vor allem jedoch die von der Steuerfahndung angestrengten Auskunftsersuchen an Kreditinstitute zu sehen. Besteht aus Sicht der Steuerfahndung ein hinreichender Anlass, werden bei Kreditinstituten oder Anlegern flächendeckend Informationen über steuerlich bedeutsame Sachverhalte erfragt. Insbesondere bei Transaktionen oder Überweisungen ins Ausland geraten unsere Mandanten in den Fokus der Ermittlungsbehörden und stehen hierbei nicht selten unter dem Generalverdacht etwaige Erträge dem inländischen Besteuerungsverfahren vorenthalten zu wollen. Doch keinesfalls lässt sich die Voraussetzung des hinreichenden Anlasses in nahezu jedem Fall bejahen. Dies vor allem deshalb, da die Maßnahme des Auskunftsersuchens nur in einem eng umgrenzten Rahmen zulässig ist.
Gerne berät Sie ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und / oder Fachanwalt für Strafrecht der Rechtsanwaltskanzlei Martin über steuerstrafrechtliche Gefahren und gezielte Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Ebenso vertreten und verteidigen Sie unsere Steuerstrafrechtsanwälte, wenn bereits Ermittlungen laufen, sowohl auf strafrechtlicher, als auch auf steuerlicher Ebene.