Selbstanzeige / Nacherklärung

Mit dem Angebot einer strafbefreienden Selbstanzeige kommt der Staat dem Steuerhinterzieher in einer Weise entgegen, die im Strafrecht nahezu einmalig ist. Aus diesem Grund werden zahlreiche Selbstanzeigen unbedacht und voreilig gegenüber dem Fiskus abgegeben. Verkannt wird hierbei oft, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft ist. Liegen diese nicht in Gänze vor, wird aus einer vermeidlich strafbefreienden Selbstanzeige schnell ein böse endendes Strafverfahren.

Die Formulierung und Ausarbeitung einer Selbstanzeige ist demnach gut zu durchdenken. Aber auch die eigentliche Erstellung bzw. Abgabe einer Selbstanzeige sollte im Vorfeld gut überlegt sein. Nicht nur, dass der Täter für seine Strafbefreiung den hinterzogenen Betrag und gegebenenfalls einen weiteren Geldbetrag zu zahlen hat. Es ist auch zu bedenken, dass mit der Selbstanzeige unter Umständen andere Straftaten offenbart werden, für die die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt.

Gerne berät Sie ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht in unserer Kanzlei in Karlsruhe über die Möglichkeiten einer Selbstanzeige, die Abläufe der Selbstanzeige, sowie die Folgen, Probleme und Risiken einer Selbstanzeige.

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