Steuerhinterziehung

Der Strafvorwurf der Steuerhinterziehung gehört seit einiger Zeit nicht weiter zu den im allgemeinen Sprachgebrauch genannten Kavaliersdelikten und wird in Deutschland zwischenzeitlich streng geahndet. Dies sicherlich auch aufgrund des Umstandes, dass die Steuerhinterziehung zu den meist verbreiteten Deliktsformen zählt und dem deutschen Fiskus hierdurch jährlich ein enormer Steuerschaden entsteht.

Anders als beispielsweise in der Schweiz stellt die Steuerhinterziehung in Deutschland eine Straftat dar, deren Strafrahmen bis zu 10 Jahren Freiheitsentziehung bedeuten kann. Bereits das Strafmaß offeriert unzweideutig, dass ein solcher Vorwurf nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte.

Die Strafverteidigung einer Steuerhinterziehung birgt zahlreiche Risiken, jedoch auch unzählige Möglichkeiten bereits vor, als auch während eines Ermittlungsverfahrens. Ein steuerliches Strafverfahren obliegt einer gänzlich anderen Herangehensweise als der eines üblichen Strafverfahrens. Für eine effektive Verteidigung im Steuerstrafrecht werden oft steuerliche Kenntnisse abverlangt, die einem reinen Strafverteidiger nicht geläufig sind. Um die Strafvorwürfe zu beseitigen, ist es oft notwendig die Ursache zu bekämpfen und nicht lediglich die Folge.

Die Begehungsformen einer Steuerhinterziehung sind ebenso vielfältig wie die ausgeurteilten Strafen hierfür. Prognosen für Straferwartungen lassen sich nur schwer abgeben, allerdings gibt es zwingend einzuhaltende Regeln um das Strafmaß weitest gehend einzugrenzen.

Zahlreiche Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung lassen sich vom Schreibtisch aus erledigen, sodass es zu keiner öffentlichen Verhandlung vor einem Strafgericht kommt. Dies ist für unzählige Mandanten aufgrund des ausgeübten Berufs oder deren Stand in der Öffentlichkeit von tragender Bedeutung, setzt allerdings ein anwaltliches Tätigwerden bereits während des Ermittlungsverfahrens voraus.

Abhängig vom Strafvorwurf sowie vom Umfang des Verfahrens stellt die Rechtsanwaltskanzlei Martin einen Fachanwalt für Strafrecht sowie einen Fachanwalt für Steuerrecht an die Seite des Beschuldigten. Gerne berät Sie ein zertifizierter Berater oder Verteidiger für Steuerstrafrecht über Konsequenzen einer Steuerhinterziehung, die Möglichkeiten sich gegen einen solchen Vorwurf zu wehren oder vertritt Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

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