Steuerstrafrechtliche Gutachten

Die Grenze zwischen legalem steuerlichen Gestaltungsspielraum und illegalem Gestaltungsmissbrauch ist schwindend gering und oft nur durch nähere juristische Überprüfungen auszuloten. Im Bereich der Steuergestaltung kann ebenso wie bei vielen anderen Situationen die Frage nach der Legalität des Handelns oder des zukünftig Geplanten aufkommen.

Durch eine frühzeitige Überprüfung der Rechtslage nach aktueller Rechtsprechung können steuerstrafrechtliche Gefahren und Risiken rechtzeitig erkannt oder vermeidliche Ängste genommen werden. Speziell geschäftsführende bzw. leitende Mitarbeiter geraten vermehrt in das Visier der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft. Für diese ist es oft nicht nur beruhigend, sondern zudem im Ernstfalle sehr hilfreich, wenn ein Rechtsgutachten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei vorliegt. Der Vorwurf einer Vorsatztat lässt sich durch vorherige Einholung eines umfangreichen Rechtsgutachtens schnell entledigen.

Aufgrund von Umständen wie der vertraglichen Gestaltungsfreiheit sowie den zunehmenden internationalen Vertragsbeziehungen und der Komplexität des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts laufen viele Unternehmer sowie Privatpersonen Gefahr einem steuerstrafrechtlichen Strafvorwurf ausgesetzt zu werden. Gerade bei nicht alltäglichen Geschäften und komplexen Sachverhaltskonstellationen ist es sinnvoll und teilweise zwingend strafrechtlichen Rechtsrat einzuholen.

Bei steuerstrafrechtlichen Bedenken berät Sie gerne ein Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Martin aus Karlsruhe und bietet Ihnen die Möglichkeit an, den von Ihnen geschilderten Sachverhalt umfassend unter steuerstrafrechtlichen Aspekten zu begutachten.

Die schriftlichen Gutachten werden durch einen im Hause vertretenen Fachanwalt für Steuerrecht und / oder Fachanwalt für Strafrecht erstellt und bieten damit weitestgehend Sicherheit. Sollte es entgegen unserer Rechtsauffassung doch zu einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommen, so sind diese Gutachten wesentlicher Bestandteil der Verteidigung und können zur Untermauerung des Rechtsstandpunktes herangezogen werden.

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