Umsatzsteuerkarussell / Umsatzsteuerbetrug

Umsatzsteuerkarussell im Steuerstrafrecht. Nach dem Einkommensteueraufkommen stellt die Umsatzsteuer die zweitstärkste Steuer dar, sodass dieser eine erhebliche Bedeutung für den jeweiligen Staatshaushalt zukommt. Dementsprechend ist es den Finanzbehörden ein besonderes Anliegen entsprechende Ausfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Rückblickend auf die vergangenen Jahre lässt sich feststellen, dass die Steuerhinterziehung mittels des sogenannten Umsatzsteuerkarussells immer mehr in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten ist und zunehmend Anklagen bei den Strafgerichten erhoben wurden.

Doch nicht nur in strafrechtlicher Hinsicht mussten unsere Mandanten sich vermehrt gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell zur Wehr setzen. Auch wurde diesen aufgrund der Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell von Seiten der Finanzbehörden zunächst pauschal der Vorsteuerabzug versagt, weshalb es mitunter ebenso angezeigt war, die existenzbedrohenden Folgen des versagten Vorsteuerabzuges zu vermeiden.

In der Vergangenheit ereignete sich der Umsatzsteuerkarussellbetrug vornehmlich bei Warenlieferungen, die zwar physisch klein aber hochpreisig (weiter-)verkauft werden konnten, sodass vorrangig Unternehmer betroffen waren, welche beispielsweise mit Mobiltelefonen, Tablet-Computern oder Spiele-Konsolen handelten. Ebenso betroffen war der Handel mit CO2-Emissionszertifikaten.

Die Besonderheit, dass in einem Umsatzsteuerkarussellbetrug jedoch nicht alle Unternehmer wissentlich involviert sein müssen, führte und führt immer wieder zu falschen Verdächtigungen seitens der Ermittlungs- / Finanzbehörden und zu einem unberechtigten Versagen des Vorsteuerabzugs.

Beteiligte, welche lediglich als sogenannter „Buffer“ in einen Umsatzsteuerkarussellbetrug beziehungsweise in eine Lieferkette miteinbezogen wurden, dienten nicht selten unwissentlich zur bloßen Verschleierung des gesamten Betrugsmodells. Vorschnell neigen die Ermittlungs- / Finanzbehörden bei derartigen Liefergeflechten dazu, den unwissentlichen „Buffer“ als Steuerhinterzieher zu brandmarken.

Unsere auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Umsatzsteuerkarusselle. Die stetigen Fortbildungen und Weiterbildungen zum Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, sowie zum zertifizierten Verteidiger und Berater für Steuerstrafrecht gewährleisten zudem das notwendige und aktuelle Wissen, um im Falle des Vorwurfs der Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell sowohl in steuerlicher als auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht fachkompetent beraten zu können.

Gerne berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Martin aus Karlsruhe vertreten durch die im Hause tätigen Steueranwälte rund um die Thematik des Umsatzsteuerkarussells / Umsatzsteuerbetruges.

Ihre Ansprechpartner für das Thema Umsatzsteuerkarussell / Umsatzsteuerbetrug

Unsere Fachanwälte verfügen über 35 Jahre praktische Erfahrung in der Beratung bei Umsatzsteuerkarussellen.

Wir lösen strafrechtliche Streitigkeiten bei Verdacht auf Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrug vorausschauend, ganzheitlich und kompetent.

Unsere Anwälte stehen Ihnen jederzeit mit individueller und fachkundiger Rechtsberatung engagiert zur Seite.

Haben Sie Fragen zum Thema Umsatzsteuerkarussell? Wir helfen Ihnen weiter!

Häufige Fragen zum Umsatzsteuerkarussell

  • Was ist ein Umsatzsteuerkarussell?

    Ein Umsatzsteuerkarussell ist eine Art von Steuerbetrug, bei dem ein Kreislauf von Warenkäufen und -verkäufen zwischen mehreren Unternehmen aufgebaut wird, um die Umsatzsteuer zu hinterziehen. Beteiligte Personen oder Gruppen kaufen und verkaufen Waren und leiten die Umsatzsteuer weiter, ohne diese tatsächlich an das Finanzamt abzuführen. Ein Umsatzsteuerbetrug kann großen Schaden anrichten und zu hohen Steuerausfällen führen. Leider werden Unternehmen auch unwissentlich in Umsatzsteuerbetrug verwickelt.

  • Welche Strafen drohen bei Beteiligung am Umsatzsteuerkarussell?

    Je nach Schwere des Falls und der Höhe des hinterzogenen Betrags können für eine Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Auch können geschädigte Unternehmen und Finanzamt zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Kontaktieren Sie bei Verdacht auf Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell frühzeitig an erfahrene Anwälte für Steuerstrafrecht um sich fachkundig beraten zu lassen.

  • Wie kann man sich gegen den Verdacht einer Umsatzsteuerkarussell Beteiligung verteidigen?

    Wenn ein Unternehmen unrechtmäßig beschuldigt wird, an einem Umsatzsteuerkarussell beteiligt zu sein, sollte es umgehend einen Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren. Dank jahrelanger Erfahrung können wir die Situation bewerten und erforderliche Schritte einleiten, um die Unschuld unserer Mandanten zu beweisen. Dazu sammeln wir Beweise und entwickeln eine umfassende und effektive Verteidigungsstrategie für Ihren Unschuldsbeweis.

  • Wie kann man den Schaden durch ein Umsatzsteuerkarussell begrenzen?

    Es ist sehr wichtig, aufmerksam zu sein und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden durch ein Umsatzsteuerkarussell zu begrenzen. Implementieren Sie interne Kontrollmechanismen, um ungewöhnliche Geschäftspraktiken oder Transaktionen zu erkennen und zu vermeiden. Konsultieren Sie rechtzeitig einen Anwalt, der unschuldige Unternehmen bei der Wahrung ihrer Interessen unterstützt.

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