Strafbefehl
Ein Strafbefehl sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Er steht einem strafrechtlichen Urteil gleich und stellt eine am Ende des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft verfasste Sanktion dar. Ein Strafbefehl kann neben einer Geldstrafe u. a. auch Fahrverbote, eine Entziehung der Fahrerlaubnis und in Ausnahmefällen sogar Freiheitsstrafen mit sich bringen. Akzeptiert man einen solchen Strafbefehl, entzieht man sich der Verhandlung und nimmt sich quasi selbst den Anspruch auf rechtliches Gehör.
Unser kompetentes Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Strafrecht vertritt unsere Mandanten stets zuverlässig in Strafbefehlsverfahren. Zumeist macht es Sinn, innerhalb der zweiwöchigen Frist Einspruch gegen den erlassenen Strafbefehl einzulegen. Gleichzeitig analysieren unsere Anwälte die Beweislage und entwickeln zielführende Verteidigungsstrategien, um dann in der Hauptverhandlung das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.