Strafverteidigung
Strafverteidigung ist Kampf. Ein Kampf um die Wahrung der Rechte und Interessen des Beschuldigten gegenüber staatlicher Verfolgung. Strafverteidigung verlangt, neben fundierten Rechtskenntnissen und beruflicher Erfahrung, insbesondere auch Engagement für den Mandanten.
In unserer Kanzlei in Karlsruhe stehen Ihnen mehrere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht für alle Fragen rund um Strafverteidigung, egal ob im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung, zur Verfügung. Dabei sehen es die Anwälte als eine primäre Aufgabe an, Anklagen mit anschließender Hauptverhandlung zu vermeiden und stattdessen die Möglichkeiten von Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsverfahren oder auch noch im Zwischenverfahren zu nutzen.
Die größten Einflussmöglichkeiten des Strafverteidigers bestehen nicht in der Vertretung in der Hauptverhandlung und erst recht nicht in einem flammenden Plädoyer am Ende der Hauptverhandlung, sondern zuvor.
Der Verlauf eines Strafverfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren von der Polizei übernimmt und entscheidet, ob eine ausreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht. Ist dies der Fall, beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht entweder den Erlass eines Strafbefehls oder die Eröffnung der Hauptverhandlung auf der Grundlage einer von der Staatsanwaltschaft gefertigten Anklageschrift. In der Regel liegen dem Gericht bei seiner anschließenden Entscheidung ausschließlich polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Ermittlungsergebnisse vor. Die Entscheidung des Gerichts ist damit geradezu vorgezeichnet.
Der sog. Inertia-Effekt (Trägheitseffekt) bezeichnet in der Psychologie das Phänomen, dass einmal getroffene Entscheidungen auch gegen widersprechende Informationen weitgehend unverändert bleiben. Diesem psychologischen Effekt können sich auch Richter und Staatsanwälte nicht gänzlich verschließen. Engagierte Verteidigung mit Blick auf die sich im Ermittlungsverfahren bietenden besonderen Möglichkeiten setzt deshalb eine frühzeitige Beauftragung des Verteidigers voraus.
Unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigen unsere Mandanten bundesweit in allen Arten von Delikten, vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Art.