Untersuchungshaft / Haftbefehl

Untersuchungshaft im Strafrecht. Die Staatsanwaltschaft beantragt beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten, wenn sie diesen, einer Straftat für dringend verdächtig hält, ein Haftgrund besteht und der Haftbefehl im Hinblick auf den Tatvorwurf nicht unverhältnismäßig ist. Als Haftgrund kommen Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr in Frage. Bei der Lektüre dieser Voraussetzungen könnte man meinen, der Rechtsstaat hätte für den Freiheitsentzug ohne rechtskräftiges Urteil, denn genau das stellt die Untersuchungshaft dar, extrem hohe Hürden aufgestellt. Das ist allerdings mitnichten der Fall. Nicht ohne Grund sind über 50 % aller anwaltlichen Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl erfolgreich.

Oftmals werden die Betroffenen unter einen immensen Druck gesetzt, bekommen Angst vor den einschneidenden Konsequenzen aber auch vor der  Untersuchungshaft selbst und werden dabei von den Behörden regelrecht überrumpelt, was dazu führt, dass viele Betroffene auf ihr Schweigerecht verzichten und eng mit den Ermittlungsbehörden kooperieren. Nicht selten wird eine Außervollzugsetzung der Untersuchungshaft als „Gegenleistung“ für ein vollumfängliches Geständnis versprochen. Wir raten daher, im Falle eines Haftbefehls keinerlei Angaben zu machen und umgehend einen spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren.

Unser Team in Karlsruhe aus erfahrenen Strafverteidigern setzt sich für das Freiheitsrecht jedes einzelnen Mandanten ein. Dabei wird der Haftbefehl durch unsere Anwälte bis auf das letzte Detail auf Fehler überprüft und umgehend auf eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls hingewirkt. Gerade im Hinblick auf den Haftgrund der Fluchtgefahr und die Verhältnismäßigkeit einer Untersuchungshaft unterlaufen den zuständigen Richtern immer wieder Fehler. Und genau dort setzen unsere Experten in Sachen Strafrecht an, arbeiten die Fehler heraus und korrigieren diese.

Ihre Ansprechpartner für das Thema Untersuchungshaft / Haftbefehl

Unsere Anwälte verfügen über 35 Jahre praktische Erfahrung in der Beratung bei Untersuchungshaft.

Strafrechtliche Streitpunkte bei unrechtmäßigen Haftbefehlen lösen wir vorausschauend, ganzheitlich und kompetent.

Für individuelle und fachkundige Rechtsberatung stehen wir unseren Mandanten jederzeit engagiert zur Seite.

Haben Sie Fragen zum Thema Untersuchungshaft? Wir helfen Ihnen zielführend weiter!

Häufige Fragen zur Untersuchungshaft

  • Was ist Untersuchungshaft und wer kann davon betroffen sein?

    Eine Untersuchungshaft ist eine vorläufige Freiheitsentziehung, die angeordnet werden kann, wenn gegen eine Person ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt. U-Haft soll Flucht oder Verdunkelungsgefahr des Beschuldigten verhindern, die Ermittlungen erleichtern und das Strafverfahren sichern. Anwälte für Strafrecht helfen dabei festzulegen, ob die Anordnung der Untersuchungshaft verhältnismäßig ist und sorgen dafür, dass diese nicht länger dauert als unbedingt erforderlich.

  • Welche Rechte hat eine Person, die in Untersuchungshaft genommen wurde?

    Eine Person in Untersuchungshaft hat trotz der Einschränkungen ihrer Freiheit bestimmte Rechte wie das Recht auf anwaltliche Vertretung: Die inhaftierte Person hat das Recht, sich während des gesamten Haftverfahrens von einem Anwalt vertreten, unterstützen und beraten zu lassen. Weitere Rechte sind das Recht auf Schweigen, Beschwerde und Besuch. Wir bieten Ihnen bei unrechtmäßiger Behandlung in Untersuchungshaft faire und kompetente Rechtsberatung auf höchstem Niveau.

  • Wie lange kann eine Untersuchungshaft dauern?

    Die Dauer einer Untersuchungshaft hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. In Deutschland gibt es für die Untersuchungshaft eine gesetzliche Höchstdauer, die je nach Schwere des Tatvorwurfs maximal sechs Monate beträgt. Mit Hilfe durch Rechtsanwäöte wird das Verfahren regelmäßig überprüft, um festzustellen, ob die Haftbedingungen und die Notwendigkeit der Fortsetzung der Untersuchungshaft angemessen sind.

  • Wie kann man anwaltlich gegen eine Untersuchungshaft vorgehen?

    Bei rechtswidriger Untersuchungshaft kann ein Anwalt Beschwerde gegen den Haftbefehl einlegen, einen Antrag auf gerichtliche Haftprüfung stellen oder Haftverschonung bzw. alternative Maßnahmen beantragen. Ein Anwalt mit Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in Untersuchungshaft kann am besten beraten, welche Optionen in einem bestimmten Fall zur Verfügung stehen und welche Schritte am besten unternommen werden sollten.

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