Zeugenbeistand
Nicht nur für den Beschuldigten selbst, sondern auch für die Zeugen stellt ein Strafverfahren eine Ausnahmesituation dar. Deshalb hat jeder Zeuge, wie auch der Beschuldigte, das Recht, sich eines rechtlichen Beistands zu bedienen. Gerade bei Zeugenvernehmungen werden die Betroffenen oft mit unangenehmen Dingen konfrontiert, durch gezielte Fragestellung auf Irrwege geführt und aufgrund der sowieso sehr angespannten Atmosphäre extrem verunsichert. Unsere geschulten Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht nehmen solche Termine gemeinsam mit ihren Mandanten wahr, zeigen ihnen ihre Rechte auf, bewahren sie vor unangebrachten Aussagen und vermitteln zwischen Zeuge und Behörde.
Begleitet durch einen kompetenten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht können oftmals die zuvor beschriebenen unbehaglichen Situationen vermieden werden.