Wirtschaftsstrafrecht

In der jüngeren Vergangenheit haben Beratungsbedarf und Beratungsintensität im Wirtschaftsrecht zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ursächlich hierfür dürfte vor allem die stetig steigende Anzahl an Wirtschaftsstrafverfahren als auch der moderne Hang hin zur Criminal Compliance sein.

Allgemein gesagt umfasst das Wirtschaftsstrafrecht all diejenigen strafrechtlich relevanten Sachverhalte, welche sich im Zusammenhang wirtschaftlichen Handelns ereignen könnten. Neben den klassischen Straftatbeständen des Betruges, der Untreue und der Geldwäsche werden insbesondere Korruptionsdelikte, Insolvenzstraftaten, Steuerstraftaten, kartellrechtliche Verstöße, der Diebstahl geistigen Eigentums als auch die sich im Bank- und Kapitalmarktrecht abspielenden Delikte unter den Oberbegriff des Wirtschaftsstrafrecht gefasst.

Wirtschaftsstrafverfahren zeichnen sich zumeist dadurch aus, dass diese zum einen auf hochkomplexen Sachverhalten beruhen und zum anderen, dass die wirtschaftlichen Schäden für den jeweilig Betroffenen nicht selten verheerend sind. Erfahrungsgemäß drängen nicht selten die mit einem Wirtschaftsstrafverfahren einhergehenden wirtschaftlichen Schäden viele der Betroffenen an den Rand Ihrer unternehmerischen Existenz. Einen großen Anteil hieran dürften vor allem die sich als immer schärfer darstellenden Anforderungen an unser Wirtschaftssystem haben. Kaum mehr lassen sich Geldbußen, -strafen oder Gewinnabschöpfungen heutzutage noch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang bringen, verdeutlichen jedoch umso mehr die Intention der Politik, mithilfe des Wirtschaftsstrafrechts Wirtschaftslenkung betreiben zu wollen. Doch auch die sich meist einem Strafverfahren anschließenden Schadensersatzforderungen der vermeintlich Betroffenen werden oftmals über die Maßen hoch zugesprochen, so dass eine Fortsetzung der ehemals betriebenen Unternehmung kaum mehr möglich erscheint. Möglichst frühzeitig sollte jenen Folgen daher fachkompetent entgegengewirkt werden, so dass Schäden begrenzt und bestenfalls gänzlich vermieden werden können.

Die im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätigen Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Martin verfügen nicht nur über tiefgreifende Kenntnisse im allgemeinen materiellen Strafrecht, sondern können den Mandanten gleichermaßen fundierte Kenntnisse in den einzelnen (Teil-)Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts bieten. In prozessrechtlicher Hinsicht legen wir besonderen Wert darauf, dass das jeweilige Wirtschaftsstrafverfahren nicht nur effizient gestaltet, sondern eine möglichst geräuschlose Strafverteidigung für unsere Mandanten gewährleistet bleibt.

Ob als Unternehmer oder Einzelperson beraten wir Sie gern rund um die sich im Rahmen eines Wirtschaftsstrafverfahrens auftretenden rechtlichen Problemfelder. Hierbei begleiten und vertreten wir Sie gern sowohl präventiv als auch im Rahmen des eigentlichen Wirtschaftsstrafverfahrens vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung. In enger Zusammenarbeit mit unseren Fachanwälten für Strafrecht, Fachanwälten für Steuerrecht sowie unseren Steuerberatern beraten wir Sie darüber hinaus gern zu Themen wie Compliance und Risikomanagement.

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