Steuerstrafrecht Straf- und Bußgeldrechtliche Verantwortung des steuerlichen Beraters
Steuerberater im Fokus von Finanzverwaltung und Strafverfolgungsbehörden
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und andere steuerliche Berater übernehmen eine zentrale Rolle bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten ihrer Mandanten. Die zunehmende Komplexität des Steuerrechts sowie die stetig steigenden Anforderungen an Dokumentation, Beratung und Compliance führen jedoch dazu, dass steuerliche Berater selbst immer häufiger in den Fokus von Finanzbehörden, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft geraten.
Neben zivilrechtlichen Haftungsrisiken können steuerliche Berater unter bestimmten Voraussetzungen auch strafrechtlich oder bußgeldrechtlich verantwortlich sein. Ermittlungen betreffen dabei nicht nur Fälle einer vermeintlichen Beteiligung an einer Steuerhinterziehung, sondern auch Vorwürfe der Beihilfe, leichtfertigen Steuerverkürzung oder berufsrechtlicher Pflichtverletzungen. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht vertreten Steuerberater bundesweit in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Bußgeldverfahren und berufsrechtlichen Verfahren.
Wann droht eine strafrechtliche Verantwortung des Steuerberaters?
Die Tätigkeit eines Steuerberaters besteht regelmäßig darin, steuerliche Sachverhalte rechtlich zu bewerten, Steuererklärungen zu erstellen und Mandanten gegenüber Finanzbehörden zu vertreten. Gerade diese Nähe zu steuerlich relevanten Vorgängen führt dazu, dass Ermittlungsbehörden bei Steuerstrafverfahren häufig auch die Rolle des steuerlichen Beraters untersuchen. Ein strafrechtlicher Vorwurf kann insbesondere dann erhoben werden, wenn die Ermittlungsbehörden davon ausgehen, dass der Berater:
- unrichtige Angaben bewusst unterstützt hat,
- unzutreffende Steuererklärungen erstellt hat,
- Scheinrechnungen oder Scheingeschäfte gekannt haben soll,
- Mandanten bei einer Steuerhinterziehung unterstützt haben soll,
- steuerlich erhebliche Tatsachen verschwiegen haben soll,
- an komplexen Steuer- oder Unternehmensstrukturen beteiligt war.
Ob tatsächlich eine strafbare Beteiligung vorliegt, ist stets anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen.
Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Der häufigste strafrechtliche Vorwurf gegenüber Steuerberatern ist die Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die Ermittlungsbehörden müssen hierbei nachweisen, dass der steuerliche Berater vorsätzlich eine Steuerhinterziehung eines Mandanten gefördert oder unterstützt hat. Allein die Erstellung einer fehlerhaften Steuererklärung genügt hierfür nicht. Gerade in komplexen steuerlichen Gestaltungen stellt sich häufig die Frage, welche Kenntnisse dem Berater tatsächlich vorlagen und ob er die steuerliche Unrichtigkeit erkennen konnte oder musste. Die Abgrenzung zwischen einem Beratungsfehler, einer vertretbaren Rechtsauffassung und einer strafbaren Unterstützungshandlung ist oftmals Gegenstand umfangreicher Ermittlungen.
Leichtfertige Steuerverkürzung und Bußgeldverfahren
Nicht jeder steuerliche Fehler führt unmittelbar zu einer Strafbarkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann den Ermittlungsbehörden zufolge lediglich eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen. In diesen Fällen drohen regelmäßig Bußgeldverfahren anstelle strafrechtlicher Sanktionen. Auch solche Verfahren können jedoch erhebliche finanzielle, berufliche und reputationsbezogene Folgen für den betroffenen Berufsträger haben und sollten daher nicht unterschätzt werden.
Berufsrechtliche Konsequenzen für Steuerberater
Neben strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Verfahren drohen oftmals berufsrechtliche Folgen. Bereits die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens kann Auswirkungen auf die persönliche Zuverlässigkeit und die weitere Berufsausübung haben. In schwerwiegenden Fällen können berufsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Bestellung als Steuerberater in Betracht kommen. Berufsrechtliche Nebenfolgen spielen bei Steuerberatern eine besonders wichtige Rolle und werden häufig unterschätzt. Deshalb sollte bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens geprüft werden, welche Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit und die Zulassung drohen.
Durchsuchung in der Steuerberaterkanzlei
Steuerstrafrechtliche Ermittlungen können auch zu Durchsuchungen von Kanzleiräumen führen. Dabei stehen regelmäßig folgende Unterlagen und Daten im Fokus:
- Mandantenakten,
- Buchhaltungsunterlagen,
- Steuererklärungen,
- E-Mail-Kommunikation,
- elektronische Datenbestände,
- Dokumentationen steuerlicher Gestaltungen.
Durchsuchungen in Steuerberaterkanzleien werfen regelmäßig besondere Fragen des Berufsgeheimnisses, des Beschlagnahmeschutzes und des Mandantenschutzes auf. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung der Ermittlungsmaßnahmen ist daher von erheblicher Bedeutung.
Steuerberater zwischen Mandanteninteressen und Selbstschutz
Eine besondere Herausforderung entsteht, wenn sich die Interessen des Mandanten und die Interessen des steuerlichen Beraters nicht mehr vollständig decken. Was für den Mandanten im Steuerstrafverfahren sinnvoll erscheinen mag, kann für den Berater eigene strafrechtliche Risiken begründen. Gerade in solchen Situationen bedarf es einer unabhängigen und ausschließlich auf die Interessen des steuerlichen Beraters ausgerichteten Verteidigung. Eine frühzeitige Trennung der Verteidigungsstrategien kann dabei entscheidend sein.
Prävention und Risikominimierung
Die beste Verteidigung beginnt häufig bereits vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Durch geeignete Kanzleiorganisation, Dokumentationsstandards und Tax-Compliance-Maßnahmen können viele Risiken reduziert werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation von Beratungsvorgängen und Entscheidungsgrundlagen kann später von erheblicher Bedeutung sein. Die Einrichtung wirksamer Compliance- und Dokumentationsstrukturen wird deshalb auch für Steuerberater und Kanzleien immer wichtiger.
Unsere Unterstützung für Steuerberater
Die straf- und bußgeldrechtliche Verantwortung des steuerlichen Beraters erfordert eine Verteidigung an der Schnittstelle von Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Berufsrecht und Strafrecht. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht beraten und vertreten Steuerberater bundesweit bei:
- Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung,
- Vorwürfen der leichtfertigen Steuerverkürzung,
- Bußgeldverfahren,
- Durchsuchungen und Beschlagnahmen,
- berufsrechtlichen Verfahren,
- Haftungs- und Regressfragen,
- Compliance- und Präventionsmaßnahmen.
Durch die Verbindung von Fachanwälten für Steuerrecht und Fachanwälten für Strafrecht verfügen wir über die notwendige Erfahrung, um steuerliche Berater in allen Phasen eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens effektiv zu unterstützen. Die Verbindung von Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht gehört zu den besonderen Schwerpunkten unserer Kanzlei.