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Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug

Rechtslösungen Martin Rechtsanwälte Karlsruhe

Ermittlungsverfahren im Arbeitsstrafrecht? Frühzeitig verteidigen.

Unternehmen, Geschäftsführer, Arbeitgeber und verantwortliche Personen können bei Verstößen gegen arbeits-, sozialversicherungs- und strafrechtliche Vorschriften erheblichen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt sein.

Zu den häufigsten Vorwürfen im Arbeitsstrafrecht gehören das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Verstöße im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung. Auch die Beschäftigung vermeintlich Selbstständiger kann bei einer später festgestellten Scheinselbstständigkeit zu erheblichen Nachforderungen und strafrechtlichen Ermittlungen führen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht verteidigen Geschäftsführer, Unternehmer und andere Verantwortliche bundesweit in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren des Arbeitsstrafrechts.

Was ist Arbeitsstrafrecht?

Das Arbeitsstrafrecht umfasst strafrechtliche Vorschriften, die im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen, Arbeitsentgelt, Sozialversicherungsbeiträgen und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern stehen.

Die Verfahren sind häufig wirtschaftsstrafrechtlich geprägt. Neben Staatsanwaltschaft und Polizei können insbesondere die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, Sozialversicherungsträger und weitere Behörden beteiligt sein.

Dabei können sich aus einem einzigen Sachverhalt gleichzeitig strafrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen ergeben.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

Ein zentraler Tatbestand des Arbeitsstrafrechts ist § 266a StGB. Die Vorschrift betrifft insbesondere das Vorenthalten von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.

Ermittlungsverfahren richten sich häufig gegen Geschäftsführer und Arbeitgeber. Im Mittelpunkt steht dabei regelmäßig die Frage, ob Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden und welche Person hierfür verantwortlich war.

Die strafrechtliche Bewertung kann insbesondere bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Unternehmens komplex sein. Eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Zahlungsfähigkeit, der Lohnabrechnungen und der Verantwortlichkeiten ist deshalb von großer Bedeutung.

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit kann unterschiedliche Erscheinungsformen haben. Dazu gehören insbesondere Beschäftigungsverhältnisse, bei denen Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet oder Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig abgeführt werden.

Besonders häufig betroffen sind Branchen mit einem hohen Anteil an Beschäftigten und Subunternehmern, beispielsweise:

  • Baugewerbe,
  • Gastronomie,
  • Gebäudereinigung,
  • Transport und Logistik,
  • Handwerk,
  • Pflege und Betreuung.

Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit können zu umfangreichen Ermittlungsverfahren führen. Dabei werden häufig Geschäftsunterlagen, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und weitere Unterlagen ausgewertet.

Scheinselbstständigkeit

Auch der Einsatz von Selbstständigen kann strafrechtliche Risiken begründen, wenn diese tatsächlich als Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Bei einer Scheinselbstständigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen entstehen. Darüber hinaus kann der Verdacht entstehen, dass Sozialversicherungsbeiträge vorsätzlich vorenthalten wurden.

Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist häufig schwierig und hängt von den tatsächlichen Umständen des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses ab.

Illegale Beschäftigung

Ein weiterer Bereich des Arbeitsstrafrechts betrifft die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern.

Strafrechtliche und bußgeldrechtliche Risiken können insbesondere entstehen bei:

  • Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitserlaubnis,
  • Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten,
  • nicht ordnungsgemäßer Anmeldung von Arbeitnehmern,
  • Beschäftigung unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften,
  • Verstößen gegen Mindestlohnvorschriften.

Gerade bei Unternehmen mit zahlreichen Beschäftigten oder Subunternehmern können die Ermittlungen einen erheblichen Umfang erreichen.

Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Auch Verstöße gegen die Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die Arbeitnehmer über Dritte einsetzen oder Arbeitskräfte über Subunternehmer beziehen. Entscheidend ist häufig die tatsächliche Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses und nicht allein die Bezeichnung des Vertrags.

Bei komplexen Unternehmensstrukturen kann deshalb eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Ermittlungen durch den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Arbeitsstrafrechtliche Ermittlungen werden häufig durch Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ausgelöst.

Bei einer Kontrolle können unter anderem:

  • Geschäftsräume durchsucht,
  • Geschäftsunterlagen sichergestellt,
  • Lohnunterlagen ausgewertet,
  • Mitarbeiter und Verantwortliche befragt,
  • Arbeitszeitaufzeichnungen überprüft,
  • Daten aus Computersystemen ausgewertet

werden.

Für Unternehmen und Geschäftsführer ist es deshalb wichtig, bereits bei einer angekündigten oder durchgeführten Kontrolle die strafrechtlichen Risiken im Blick zu behalten.

Durchsuchung wegen Schwarzarbeit oder § 266a StGB

Bei einem strafrechtlichen Anfangsverdacht kann es zu Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen kommen. Dabei suchen die Ermittlungsbehörden häufig nach Unterlagen und digitalen Daten, die Aufschluss über Beschäftigungsverhältnisse, Lohnzahlungen und Arbeitszeiten geben können.

Betroffene sollten keine vorschnellen Angaben zum Sachverhalt machen. Insbesondere bei komplexen Unternehmensstrukturen können unbedachte Erklärungen später erhebliche Bedeutung für das Strafverfahren erlangen.

Vorladung wegen Schwarzarbeit oder Sozialversicherungsbetrug

Eine Vorladung oder ein Anhörungsbogen bedeutet nicht, dass die vorgeworfene Straftat bewiesen ist.

Vor einer Einlassung sollte zunächst geprüft werden, welcher konkrete Tatvorwurf erhoben wird und welche Beweismittel den Ermittlungsbehörden bereits vorliegen. Nach Akteneinsicht kann eine sachgerechte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Unsere Verteidigung im Arbeitsstrafrecht

Arbeitsstrafrechtliche Verfahren sind häufig mit umfangreichen wirtschaftlichen und tatsächlichen Ermittlungen verbunden. Wir prüfen insbesondere:

  • Welche Personen waren für die Beschäftigung und Lohnabrechnung verantwortlich?
  • Waren die Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet?
  • Bestand tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
  • Wurden Sozialversicherungsbeiträge vorsätzlich vorenthalten?
  • Welche Arbeitszeiten und Lohnzahlungen lassen sich nachweisen?
  • Welche Rolle spielten Geschäftsführer, Prokuristen oder andere Mitarbeiter?
  • Sind die Berechnungen der Ermittlungsbehörden nachvollziehbar?
  • Liegen tatsächlich strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen vor?

Darüber hinaus prüfen wir, ob neben dem Strafverfahren weitere steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Verfahren drohen und wie diese miteinander zusammenhängen.

Arbeitsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Arbeitsstrafrechtliche Verfahren weisen häufig enge Verbindungen zum Steuerstrafrecht auf. Werden Arbeitsentgelte nicht oder nicht vollständig erfasst, können neben Sozialversicherungsbeiträgen auch Lohnsteuer und weitere steuerliche Verpflichtungen betroffen sein.

Gerade deshalb ist bei umfangreichen Ermittlungsverfahren eine abgestimmte Verteidigungsstrategie im Straf- und Steuerstrafrecht von besonderer Bedeutung.

Fachanwälte für Strafrecht im Arbeitsstrafrecht

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug oder illegaler Beschäftigung können für Geschäftsführer und Unternehmen erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen haben. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden sowie weitere berufs- und unternehmensbezogene Folgen entstehen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht vertreten Arbeitgeber, Geschäftsführer und andere Verantwortliche bundesweit in Verfahren des Arbeitsstrafrechts.

Wenn bereits eine Kontrolle des Zolls oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stattgefunden hat, eine Durchsuchung durchgeführt wurde oder Sie eine Vorladung wegen § 266a StGB erhalten haben, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

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