Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht Betrug – Strafverteidiger
Betrugsvorwurf erhalten? Jetzt frühzeitig handeln.
Der Vorwurf des Betrugs nach § 263 StGB gehört zu den häufigsten Tatvorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Bereits der Eingang einer Vorladung, die Durchführung einer Hausdurchsuchung oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann erhebliche berufliche und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung ist deshalb von entscheidender Bedeutung.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht vertreten Beschuldigte bundesweit in allen Verfahrensstadien – vom ersten Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht. Ziel jeder Verteidigung ist es, das Verfahren möglichst frühzeitig zur Einstellung zu bringen und belastende Folgen für unsere Mandanten zu vermeiden.
Was ist Betrug?
Ein Betrug liegt vor, wenn jemand durch eine Täuschung einen Irrtum bei einer anderen Person hervorruft und dadurch einen Vermögensschaden verursacht, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Die Strafbarkeit setzt voraus, dass sämtliche Tatbestandsmerkmale nachgewiesen werden können. Gerade in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren bestehen häufig erhebliche Zweifel daran, ob tatsächlich eine Täuschung vorlag oder ob geschäftliche Risiken und Fehleinschätzungen nachträglich strafrechtlich bewertet werden.
Nicht jede gescheiterte Geschäftsbeziehung und nicht jede Vertragsverletzung stellt automatisch einen Betrug dar.
Welche Strafen drohen bei Betrug?
Der einfache Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein besonders schwerer Fall des Betrugs vorliegen. Dies gilt beispielsweise bei:
- gewerbsmäßigem Betrug,
- bandenmäßigem Betrug,
- einem besonders hohen Schaden,
- einer Vielzahl von Geschädigten,
- missbräuchlicher Ausnutzung einer beruflichen Stellung.
In diesen Fällen drohen deutlich höhere Strafen. Darüber hinaus können Einziehungsmaßnahmen, Vermögensabschöpfungen oder Kontensperrungen angeordnet werden.
Häufige Betrugsvorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts treten Betrugsvorwürfe in unterschiedlichen Erscheinungsformen auf.
1) Anlagebetrug
Anlagebetrugsvorwürfe betreffen häufig Kapitalanlagen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilieninvestitionen oder Finanzprodukte. Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Frage, ob Anleger bewusst über Chancen, Risiken oder die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens getäuscht wurden.
2) Eingehungsbetrug
Ein Eingehungsbetrug wird häufig angenommen, wenn Verträge abgeschlossen werden, obwohl die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Vertragspartners angeblich nicht vorhanden war. Solche Vorwürfe treffen nicht selten Geschäftsführer und Unternehmer.
3) Subventionsbetrug
Subventionsbetrugsvorwürfe entstehen insbesondere im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln, Zuschüssen oder Beihilfen. Bereits fehlerhafte Angaben in Anträgen können Ermittlungen auslösen.
4) Computerbetrug
Computerbetrug betrifft unter anderem digitale Zahlungssysteme, Online-Handel, Kreditkartennutzung oder automatisierte Datenverarbeitungsvorgänge. Die rechtliche Bewertung solcher Verfahren ist oftmals komplex und erfordert besondere technische und strafrechtliche Kenntnisse.
5) Abrechnungsbetrug
Abrechnungsbetrugsvorwürfe können sich gegen Unternehmer, Selbständige, Ärzte oder andere Berufsgruppen richten. Gegenstand der Ermittlungen sind regelmäßig angeblich fehlerhafte oder unzutreffende Abrechnungen gegenüber Kunden, Versicherungen oder öffentlichen Stellen.
Hausdurchsuchung wegen Betrugs
Viele Betrugsverfahren beginnen mit einer Hausdurchsuchung oder einer Durchsuchung von Geschäftsräumen. Dabei werden häufig Computer, Mobiltelefone, Geschäftsunterlagen und Datenträger sichergestellt.
Wer von einer Durchsuchung betroffen ist, sollte keine Angaben zur Sache machen und möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Bereits in dieser Phase können wichtige Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt werden.
Vorladung oder Anhörungsbogen wegen Betrugs
Eine polizeiliche Vorladung bedeutet nicht, dass eine Verurteilung bevorsteht. Beschuldigte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, gegenüber Polizei oder Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache zu machen.
Vor jeder Einlassung sollte zunächst Akteneinsicht beantragt werden. Erst nach Kenntnis des konkreten Tatvorwurfs und der Beweislage kann eine sachgerechte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Unsere Verteidigung bei Betrugsvorwürfen
Jedes Betrugsverfahren erfordert eine individuelle Analyse des Sachverhalts. Häufig bestehen Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung, etwa weil:
- keine Täuschungshandlung nachweisbar ist,
- kein Irrtum vorliegt,
- kein Vermögensschaden entstanden ist,
- kein Vorsatz nachgewiesen werden kann,
- wirtschaftliche Risiken strafrechtlich fehlinterpretiert werden,
- die Beweislage unzureichend ist.
Wir prüfen die Ermittlungsakte umfassend und entwickeln eine auf den Einzelfall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Fachanwälte für Strafrecht im Wirtschaftsstrafrecht
Betrugsvorwürfe können erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Existenz, die Reputation und die wirtschaftliche Zukunft der Betroffenen haben. Gerade Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände und Selbständige benötigen in solchen Verfahren eine frühzeitige und erfahrene Verteidigung.
Unsere Rechtsanwälte vertreten Mandanten bundesweit in Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren wegen Betrugs und wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwürfe. Nach Erhalt einer Vorladung, eines Anhörungsbogens oder bei einer Hausdurchsuchung stehen wir Ihnen kurzfristig für eine erste rechtliche Einschätzung zur Verfügung.