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17.07.2026 Steuerhinterziehung bald viel riskanter? – Die Bundesregierung verschärft das Steuerstrafrecht

Wie plant der Gesetzgeber, Steuer- und Finanzkriminalität in Zukunft effektiver zu bekämpfen?

Die Bundesregierung hat einen ambitionierten Aktionsplan auf den Weg gebracht, um das Risiko der Entdeckung bei Steuerhinterziehung deutlich zu erhöhen und damit eine stärkere abschreckende Wirkung zu erzielen. Herzstück dieses Maßnahmenpakets ist die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll. Dort werden Bund und Länder künftig ihre Kompetenzen bündeln: Steuerfahndung und Finanzermittler arbeiten eng zusammen, um Straftaten im Bereich Steuern und Finanzen koordinierter und effektiver aufzuklären. Ergänzend wird ein spezielles Datenanalysezentrum geschaffen, das mithilfe moderner Künstlicher Intelligenz riesige Datenmengen auswerten soll. Ziel ist die frühzeitige Identifikation von Betrugsmustern. Die Steuerdaten werden zentral digital gespeichert, um eine effizientere Kontrolle zu gewährleisten. Neu ist auch die Einführung eines Umsatzsteuermeldesystems, das Manipulationen und Betrug in diesem Bereich bereits im Ansatz verhindert.

Welche Gesetzesverschärfungen sind konkret geplant?

Zu den entscheidenden Neuerungen gehört vor allem, dass für besonders schwere, organisierte Steuerstraftaten eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vorgesehen werden soll. Die bislang bestehende Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige soll grundsätzlich abgeschafft werden. Besonders gravierende Steuerstraftaten sollen künftig als Verbrechen eingeordnet werden – dadurch werden Einstellungen des Verfahrens oder die Möglichkeit eines Strafbefehls weitgehend ausgeschlossen. Darüber hinaus erhalten die Behörden weitergehende Instrumente: Die Nutzung von manipulationssicheren Registrierkassen wird verpflichtend, die Aufbewahrungspflichten für Buchhaltungsunterlagen werden auf 15 Jahre verlängert. Außerdem werden sowohl die Vermögensabschöpfung als auch der Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) gestärkt, während Unternehmen, die in Steuerhinterziehung verwickelt sind, mit drastisch erhöhten Bußgeldern rechnen müssen. Schließlich soll die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene ausgebaut werden – denn Wirtschafts- und Steuerkriminalität kennt keine Grenzen mehr.

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Über den Autor
Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Master of Laws (Taxation), Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV), Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
Rechtsanwalt Mathias Martin hat sich seit Beginn seiner juristischen Karriere auf das Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert.
Rechtsanwalt Mathias Martin

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