22.08.2026 Wer kann die Erbfallkostenpauschale im Erbschaftsteuerrecht beanspruchen?
Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) steht die Erbfallkostenpauschale nicht ausschließlich Erben zu. Auch Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte können nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG den pauschalen Freibetrag für Nachlasskosten in Anspruch nehmen. Entscheidend ist dabei, dass der Erwerb im Einzelfall der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt und ansonsten kein weiterer Erwerber in Deutschland steuerpflichtig ist.
Wie hoch ist die Erbfallkostenpauschale und wie oft wird sie gewährt?
Die Pauschale beträgt derzeit 10.300 Euro und kann pro Nachlass nur einmal geltend gemacht werden – unabhängig von der Anzahl der Begünstigten. Wenn lediglich ein Begünstigter, etwa ein Vermächtnisnehmer, in Deutschland steuerpflichtig ist, so steht diesem der gesamte Pauschbetrag zu. Eine anteilige Kürzung ist laut BFH nicht zulässig, da das Gesetz dies nicht vorsieht und eine solche Einschränkung dem gesetzgeberischen Willen widersprechen würde.
Was gilt, wenn die tatsächlichen Nachlassregelungskosten niedriger sind als die Pauschale?
Relevant ist ausschließlich das Bestehen des gesetzlichen Anspruchs auf die Pauschale. Der Aufwand, den der Empfänger tatsächlich für die Nachlassabwicklung hatte, spielt keine Rolle. Selbst wenn nur minimale Kosten – wie etwa im entschiedenen Fall 13,20 Euro – angefallen sind, kann die gesamte Pauschale von derzeit 10.300 Euro in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber beabsichtigt hiermit, den Nachweis einzelner Aufwendungen im Interesse der Steuervereinfachung zu vermeiden.
In welchen Fällen profitiert insbesondere der Vermächtnisnehmer von der Regelung?
Ein besonderes Augenmerk verdient die Regelung, wenn das Erbe internationalen Bezug aufweist und nur ein Begünstigter in Deutschland steuerpflichtig ist. In solchen Konstellationen können Begünstigte, wie Vermächtnisnehmer, den vollen Pauschalbetrag beanspruchen, selbst wenn sie tatsächlich nur geringfügige Nachlasskosten tragen mussten.
Fazit und Handlungsempfehlung
Durch das BFH-Urteil wurde die Anwendung der Erbfallkostenpauschale für Steuerpflichtige erheblich vereinfacht und attraktiver gestaltet. Wer in Deutschland Nachlass erhält, sollte – insbesondere bei internationalen Erbfällen oder als Vermächtnisnehmer – frühzeitig prüfen lassen, ob ein Anspruch auf die volle Pauschale besteht. Die Kanzlei Martin Rechtsanwälte steht Ihnen gerne beratend zur Seite und begleitet Sie bei sämtlichen Fragen des Erbschaftsteuerrechts sowie der grenzüberschreitenden Nachlassgestaltung